Hallo Frau Bader,
ich möchte gerne 2 Jahre Elternzeit nehmen.
Ich habe gelesen, dass ich nach der Geburt innerhalb von 7 Tagen den Elternzeitantrag bei meinem AG einreichen muss - soweit klar.
Angenommen der ET ist am 5.12.2015 , wann müsste ich nach 2 Jahren Elternzeit wieder arbeiten? Am 5.12.2017? Oder muss ich die 2 Jahre Elternzeit erst beginnend nach den 8 Wochen Mutterschutz berechnen und somit erst 8 Wochen später wieder arbeiten?
Danke für Ihre Hilfe!
Schönen Gruß,
Ella
von
Ella850
am 19.11.2015, 14:19
Antwort auf:
Wie reiche ich den Antrag auf Elternzeit beim AG ein
Hallo,
so, wie sie es beantragen und gern möchten. Am längsten können Sie Elternzeit bis zum dritten Geburtstag nehmen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.11.2015
Antwort auf:
Wie reiche ich den Antrag auf Elternzeit beim AG ein
Wenn Du zwei Jahre angibst ist der 2. Geburtstag der erste Arbeitstag.
Du kannst aber auch selbst ein beliebiges Datum wählen.
Bedenke immer ab wann bei Euch Krippenplätze vergeben werden.
von
Sternenschnuppe
am 19.11.2015, 14:24
Antwort auf:
Wie reiche ich den Antrag auf Elternzeit beim AG ein
EZ macht man nicht per Antrag, der AG hat kein Mitspracherecht, deshalb ist es eher eine Mitteilung. Aber nur so nebensächlich.
Ich persönlich würde immer ein konkretes Datum nenne. Welches bleibt dir frei überlassen sobald der Elterngeld-Bezug vorbei ist. Nur der 3te Geburtstag deines Kindes ist spätestens dein erster Arbeitstag. Ob du 5.12.2017 sagst, 1.01.2018 oder noch später bleibt dir also überlassen. Nur so schwammige Aussagen wie 2 Jahre würde ich nie machen.
KiTa-Hinweis kam ja schon. Hier werden Kinder nur im Aug/Sep. angenommen, würde ich also mitplanen. Zumal du auch noch die Eingewöhnung von etwa 2-4 Wochen im Hinterkopf haben solltest. Und wenn Du vor hast TZ zu arbeiten, überleg ob du das nicht gleich schon mit angibst. Dann melde auch gleich an das du dir das 3te Jahr für einen späteren Zeitpunkt aufbewahren willst. Kannst Du dann anhängen, weil Du zB erst TZ arbeiten willst, kannst Du aber auch später dann noch nutzen wenn Dein Kind eingeschult wird. Arbeiten darfst Du bis zu 30 Std die Woche in der EZ, ohne das man dich dann zB kündigen darf. Ist ein gutes Sicherheitspolster für die erste Zeit weil Kinder ja auch gerne mal krank werden usw. Gerade oft im ersten Kita-Jahr.
Mitglied inaktiv - 19.11.2015, 17:49