Frage: wie muss ich mich verhalten...

hallo ich bin neu hier und habe mal ein paar fragen vllt kann mir jemand helfen.... ich bin derzeit ende 6ten monat /anfang 7 ten monat in 2 tagen der erzeuger unseres kindes machte sich aus dem staub als er erfuhr das ich schwanger bin (wird sein 4tes leibliches kind + 2 adoptierte) ich weiss nicht wo bzw wann ich anfangen muss wegen jugendamt, vaterschaftsanerkennung usw....als er erfuhr das ich schwanger bin versuchte er übers telefon mich 2 tage dazu zu bringen das kiind weg machen zu lassen,schliesslich wechselte ich meine nummer , weil ich es nicht einsah wieso das kind leiden solle bzw nicht das recht haben solle zu leben..schliesslich haben wir es beide gezeugt er schrieb mir online über communities das ich es abtreiben solle, er das mistbalk nie wollte und die rotzgöre keinen cent von ihm sehen würde....von meiner schwangerschaft habe ich an einem 13 erfahren, wie er auch, darauf hin kündigte er sofort zum 15 seine arbeitsstelle, seitdem ist er arbeitslos (alg 2 empfänger) 1.wann müsste ich jetzt zum jugendamt wegen unterhalts vorschuss um den antrag zu stellen, noch in der Ss oder erst wenn das kind da ist.... 2.reicht das jugendamt eine vaterschaftsklage ein wenn er sie nicht an erkennt oder muss ich dies tun, wegen dem unterhalt.... 3.wenn alles geregelt ist wegen vaterschaftsfeststellung usw, ab wann muss ich ihn mein kind mit geben (ab welchem alter) gleich nach dem der prozess beendet ist und ein urteil fest steht..oder erst ab einem bestimmten lebensjahr....denn ich möchte wenn es geht mein kind das erste jahr stillen und das kann er ja als mann schlecht !!! 4. muss er sich an bestimmte kosten (krippe, kiga, einschullung, Klassenfahrten) finanziell beteiliegen oder nicht da er harz 4 bezieht 5. kann ich ihm den umgang verbieten mit dem kind, da er ja jetzt schon schrieb ..er wolle von dem "mistbalk/rotzgöre" nichts wissen und nichts zu tun haben..oder muss ich ihm das kind überlassen wenn er doch nach der geburt der meinung ist er will es sehen oder haben entsprechend dem urteil 6. muss ich ihm bescheid sagen (per mail/brief /bilder ) das das kind geboren ist oder brauche ich dies nicht.....wenn doch wie lange habe ich zeit ihm bescheid zu sagen ich hoffe sie können mir ein wenig weiter helfen, da es mein erstes kind wird und ich um jeden rat dankbar bin, damit ich nichts falsch machen kann und er mir vllt so einen strick draus drehen könnte (was er aus jeder gelegenheit versuchen würde so wie er sich derzeit verhält) lg stromi + babyboy inside 24 ssw

von stromi1986 am 15.12.2012, 17:18



Antwort auf: wie muss ich mich verhalten...

Hallo, was Sie brauchen, ist eine ausführliche Beratung von einem Kollegen vor Ort! Wenn Sie nicht so viel Geld haben, können Sie beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen, dann müssen Sie selber nur die Schutzgebühr in Höhe von zehn Euro bezahlen. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.12.2012