Frage: Wie muss ich mich verhalten?

Hallo, Ich habe folgendes Problem, meine Elternzeit läuft am 1.3.17 aus und ich habe keine betreuung für mein dritten und jüngsten. Alg1 werde ich nicht bekommen, habe dort schon nachgefragt. Mein mann bekommt ca 1600€ ausgezahlt und nur unsere Miete beträgt schon 1150€. Wo könnte man hilfen her bekommen. Wie muss ich mich meinem noch arbeitgeber gegenüber verhalten? Vielen dank schon mal für die hilfe!

von Kaetzchen83 am 30.12.2016, 10:05



Antwort auf: Wie muss ich mich verhalten?

Hallo, setzen Sie ein Schreiben an die Gemeinde auf - Sie haben einen Anspruch auf Betreuung. Und die Miete scheint mir aus der Ferne sehr hoch im Verhältnis zum Lohn. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 31.12.2016



Antwort auf: Wie muss ich mich verhalten?

Hast Du noch Elternzeit über ? Dann kannst Du sie ggf. verlängern. Das Kind hat einen Anspruch auf Betreuung. Wie alt ist es und was hast Du alles versucht um welche zu bekommen? Du kannst mit Klage drohen, es gibt Urteile wo der Lohnausfall ersetzt werden musste.

von Sternenschnuppe am 30.12.2016, 10:09



Antwort auf: Wie muss ich mich verhalten?

Hallo sternschnuppe, der kleine wird im Februar ein jahr alt. Stehe ständig bei der Gemeinde auf der matte, tagesmutter lohnt sich nicht, würde nur für die tagesmutter arbeiten, da kein zuschuss, ca 5€ drüber. Krippe ist total voll, 15 kinder bei 3 Betreuern und ich habe kein auto um auf eine andere Tagesstätte auszuweichen.

von Kaetzchen83 am 30.12.2016, 12:08



Antwort auf: Wie muss ich mich verhalten?

Dann kannst Du versuchen die Elternzeit zu verlängern. Der AG kann zustimmen, muss es aber nicht. Wie weit wären die anderen Einrichtungen denn weg? Ein gewissen Radius muss man schon organisieren können. Eigentlich kosten Tagesmütter auch nicht mehr an Elternbeitrag als die Krippe. Arbeitet die denn mit der Stadt zusammen? Wenn sie Dir keinen Platz bieten können, dann sind sie auch verpflichtet die Mehrkosten zu tragen für eine andere Betreuung. Teurer darf es also nicht sein. Lasse mal die Begriffe Rechtsanspruch und Klage fallen. Und google mal Anspruch Betreuung und Leipzig. Da kommen die Urteile. Notfalls an den Vorgesetzen wenden. In vielen vielen Fällen findet sich dann doch eine Lösung. Falls nicht und der AG stimmt einer Verlängerung nich zu, dann musst Du leider kündigen, weil Du den Vertrag nicht erfüllen kannst.

von Sternenschnuppe am 30.12.2016, 15:20



Antwort auf: Wie muss ich mich verhalten?

Grundsätzlich hat Sternenschnuppe recht, nur "Drohungen" mit Rechtsanspruch und Klage usw bringen hier bei uns gar nichts, da die Plätze einfach wirklich extrem knapp sind. Das hören die Mitarbeiter im Amt täglich und ich denke, das interessiert sie gar nicht (mehr). Hier ist es die Regel, dass eine Platzzusage erst kurz vor Beginn des Betreuungsbedarfes kommt, teilweise erst 2 Wochen vorher. Ich kenne aber NIEMANDEN persönlich, der tatsächlich die Arbeit nicht wieder wie geplant aufnehmen konnte. Es wurde immer eine Lösung von Seiten der Stadt gefunden, wenn auch nicht immer so sehr gute. Eine Bekannte hatte zB nur 2 Wochen Eingewöhnung mit ihrem Einjährigen, da sie vorher den Platz nicht hatte. Also melde dich weiterhin persönlich und schriftlich (als Nachweis) und lege zB auch Nachweise zu eurer Einkommenssituation vor, die ohne Arbeitsaufnahme nicht so bleiben kann. Ja, es gab wenige Eltern, die geklagt haben und in mehreren Verfahren auch Lohnersatz bekamen (schon abgeschlossen? Weiß ich nicht) - aber ich glaube, das ist wirklich die Ausnahme. Kein Auto ist allerdings kein Grund, ein gewisser Umkreis ist schon zulässig für die Stadtverwaltung!

von Tini_79 am 30.12.2016, 16:28



Antwort auf: Wie muss ich mich verhalten?

Hallo, eine Klage könnte einen Krippenplatz oder Schadensersatzanspruch zwar durchsetzen. ABER: Hier gibt es ein großes Problem. Sie wollen einen Krippenplatz in einer ganz bestimmten Einrichtung. Hierzu ist die Stadt nicht verpflichtet. Wenn die Stadt Ihnen IRGENDWO im Stadtgebiet einen Platz zuweist, dann müssen sie den nehmen oder Sie verlieren alle Ansprüche. Anspruch auf Aufstockung nach Harzt 4 könnte bestehen - das müsste man genau prüfen lassen vom Amt.

Mitglied inaktiv - 30.12.2016, 17:15