Wie muss ich mich gegenüber meinen Arbeitgeber Verhalten ?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wie muss ich mich gegenüber meinen Arbeitgeber Verhalten ?

Sehr geehrte Nicola Bader, mein Sohn wurde am 14.09.2014 geboren und wir haben 3 Jahre Elternzeit beantragt (das Geld haben wir uns auf 1 Jahr auszahlen lassen). Jetzt im September läuft die Elternzeit aus und ich müsste wieder Vollzeit als Einzelhandels Kauffrau arbeiten. Nun bin ich aber in der 17 Woche schwanger (ET 06.12.17). Laut Frauenarzt muss ich mich ab sofort viel schonen und liegen da ich immer wieder Blutungen habe und ich die SS sonst gefährden würde. Nun meine Frage... Wie muss ich mich gegenüber meinen Arbeitgeber Verhalten und wie ist das mit dem Geld jetzt vor der Entbindung und danach geregelt wenn ich nicht arbeiten kann ? Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar. Mit freundlichen Grüßen Lena

von Lena_27 am 29.06.2017, 18:18



Antwort auf: Wie muss ich mich gegenüber meinen Arbeitgeber Verhalten ?

Hallo, die Elternzeit endet am dritten Geburtstag des Kindes und Sie müssen die relativ kurze Zeit bis zu Beginn des neuen Mutterschutzes ganz normal Ihre Arbeit aufnehmen. Etwas anderes gilt jedoch, wenn Sie eine Krankschreibung oder ein Beschäftigungsverbot erhalten. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 30.06.2017



Antwort auf: Wie muss ich mich gegenüber meinen Arbeitgeber Verhalten ?

Du bist in dem Zustand (schonen und liegen) nicht arbeitsfähig und erhältst demnach wohl eine AU. Dem AG gegenüber bist du verpflichtet, frühestmöglich sowohl deine Schwangerschaft als auch deine vermutliche Arbeitsunfähigkeit anzuzeigen, damit er planen kann. Du bekommst in dem Fall die ersten 6 Wochen volles Gehalt, dann beginnt die neue Mutterschutzfrist und da bekommst du Mutterschaftsgeld in voller Höhe.

Mitglied inaktiv - 29.06.2017, 18:30



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