Wie muss ich genau zur vorzeitigen Beendigung der Elternzeit verfahren?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wie muss ich genau zur vorzeitigen Beendigung der Elternzeit verfahren?

Hallo Frau Bader, ich hätte einige Fragen zum Thema der vorzeitigen Beendigung der Elternzeit aufgrund meiner zweiten Schwangerschaft: Ich habe bei meinem Arbeitgeber nach der Geburt meiner ersten Tochter am 25.06.2011 drei Jahre Elternzeit eingereicht. Jetzt bin ich erneut schwanger und würde am 26.04.2013 in den Mutterschutz starten. Ich würde gerne meine Elternzeit für meine erste Tochter ein oder zwei Tage vor Beginn des Mutterschutzes beenden, bzw. die noch verbleibende Zeit nach hinten verschieben, um sie eventuell vor Eintritt in die Schule noch wahrzunehmen (würde dies überhaupt rechtlich gehen?). Dies natürlich mit dem Hintergedanken, dann Anspruch auf mein ursprüngliches Gehalt während der Mutterschutzzeit zu haben (und eventuell auch nichts von der Elternzeit zu verlieren). Jetzt meine Fragen: Wahrscheinlich hängt alles an der Zustimmung durch meinen Arbeitgeber, der die vorzeitige Beendigung genehmigen muss. oder nicht? Habe ich die Möglichkeit dieses Anliegen durch eine bestimmte Begründung zu verstärken, so dass der Arbeitgeber im Grunde nicht nein sagen kann? Würde die Krankenkasse nach einer Begründung für die vorzeitige Beendigung fragen und wenn ja, wie könnte diese aussehen? Gibt es überhaupt eine Möglichkeit das durchzusetzen oder ist es ein reiner Glücksfall wenn der Arbeitgeber dem zustimmt? Vielen vielen Dank für Ihre Hilfe - ich wüsste nicht, an wen ich mich diesbezüglich wenden könnte, viele Grüße und einen guten Start ins Jahr 2013, Britta

von Brilie am 01.01.2013, 17:51



Antwort auf: Wie muss ich genau zur vorzeitigen Beendigung der Elternzeit verfahren?

Hallo, bei Kindern ab 2013 besteht ein Anspruch, die EZ am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes zu beenden! Dann können Sie bis zu 12 Mo. mit Zustimmung des AG aufheben u bekommen MG von KK und AG Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.01.2013



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