Sehr geehrte Frau Bader, ich habe am 04.05.2017 den voraussichtlichen Geburtstermin und nun möchte mein Arbeitergeber mir nur bis einschließlich Mai 2017 den Urlaub berechnen bzw. gewährt. Er sagt, dass die Elternzeit mit dem Tag der Geburt beginnt und in der Elternzeit kein Urlaubsanspruch besteht, er bezieht sich auf § 15 (2) Satz 3 BEEG.
Ist das richtig?
Gruß Sabrina
von
saho6581
am 08.12.2016, 10:37
Antwort auf:
Wie lange wird mein Urlaub berechnet inkl. 8 Wochen nach der Geburt?
Hallo,
Man muss dabei folgendes unterscheiden:
im BV und Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche.
In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht.
Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt.
Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr.
Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist.
Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen.
Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.12.2016