Wie lange hat man bei Teilzeitarbeit Anspruch auf Urlaub vor Elternzeit?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wie lange hat man bei Teilzeitarbeit Anspruch auf Urlaub vor Elternzeit?

Hallo Frau Bader, wie ich mehrfach im Internet gelesen habe, kann der Arbeitnehmer den Resturlaub aus der Zeit vor der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr nach der Elternzeit nehmen. Wie ist das, wenn man in der Elternzeit Teilzeit arbeitet? Ab wann und bis wann beginnt die Frist dann zu laufen? - Ab Ende der Elternzeit im laufenden oder nächsten Urlaubsjahr oder - mit Beginn der Teilzeitarbeit im laufenden oder nächsten Urlaubsjahr oder - mit Beginn der Teilzeitarbeit im laufenden Urlaubsjahr und maximal bis März des Folgejahres? Als Beispiel Ein Kind wird im Mai 2012 geboren. Die Elternzeit beträgt 2 Jahre, also bis Mai 2014. Während der Elternzeit wird ab November 2012 Teilzeit gearbeitet. Bis wann muss der Resturlaub genommen worden sein - Ab Ende der Elternzeit im laufenden 2014 oder nächsten Urlaubsjahr 2015 - mit Beginn der Teilzeitarbeit im laufenden 2012 oder nächsten Urlaubsjahr 2013 - mit Beginn der Teilzeitarbeit im laufenden Urlaubsjahr 2012 und maximal bis März des Folgejahres 2013? Herzlichen Dank für Ihre Meinung! Beste Grüße Kristina Mayer

von nunusche am 06.02.2013, 22:01



Antwort auf: Wie lange hat man bei Teilzeitarbeit Anspruch auf Urlaub vor Elternzeit?

Hallo, ich keinen Zusammenhang von Elternzeit zu Teilzeit nicht erkennen. wenn die Elternzeit bis 2014 geht, kann der Urlaub in 14 oder 15 genommen werden. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.02.2013



Antwort auf: Wie lange hat man bei Teilzeitarbeit Anspruch auf Urlaub vor Elternzeit?

Hallo, Danke für die schnelle Antwort. In der Elterngeld und Elternzeit- Broschüre des Bundesministerium für Familie habe ich nun nachgelesen bezüglich Urlaub: < < Wird während der Elternzeit eine TZ-Beschäftigung ausgeübt, bedarf es keiner Übertragung auf den Zeitpunkt nach der Elternzeit,. In diesem Fall kann die TZ-Beschäftigte von der reduzierten Arbeitsverpflichtung freigestellt werden >> Was bedeutet das? Kann der Urlaubsanspruch aus der TZ nur bis Ende März 13 genommen werden, aber der Anspruch VOR der Elternzeit bis 2015? Danke und Gruß KM

von nunusche am 07.02.2013, 13:32



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