Hallo Frau Bader, wie ich mehrfach im Internet gelesen habe, kann der Arbeitnehmer den Resturlaub aus der Zeit vor der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr nach der Elternzeit nehmen. Wie ist das, wenn man in der Elternzeit Teilzeit arbeitet? Ab wann und bis wann beginnt die Frist dann zu laufen? - Ab Ende der Elternzeit im laufenden oder nächsten Urlaubsjahr oder - mit Beginn der Teilzeitarbeit im laufenden oder nächsten Urlaubsjahr oder - mit Beginn der Teilzeitarbeit im laufenden Urlaubsjahr und maximal bis März des Folgejahres? Als Beispiel Ein Kind wird im Mai 2012 geboren. Die Elternzeit beträgt 2 Jahre, also bis Mai 2014. Während der Elternzeit wird ab November 2012 Teilzeit gearbeitet. Bis wann muss der Resturlaub genommen worden sein - Ab Ende der Elternzeit im laufenden 2014 oder nächsten Urlaubsjahr 2015 - mit Beginn der Teilzeitarbeit im laufenden 2012 oder nächsten Urlaubsjahr 2013 - mit Beginn der Teilzeitarbeit im laufenden Urlaubsjahr 2012 und maximal bis März des Folgejahres 2013? Herzlichen Dank für Ihre Meinung! Beste Grüße Kristina Mayer
von nunusche am 06.02.2013, 22:01