Durch BV durfte ich schon ab 5. SSW nicht mehr arbeiten. Ich habe bereits von Ihnen erfahren das mein Resturlaub 2012 und der Urlaub aus 2013 nach der EZ genommen werden kann. Aus 2012 sind das 10 Tage. Wie rechne ich das für 2013 wenn mir pro Monat 2 Tage zustehen? Bis Beginn des Mutterschutzes oder bis Geburt?
von
InaZ.
am 05.03.2013, 19:41
Antwort auf:
Wie lange darf ich die Urlaubstage zusammen zählen?
Hallo,
Man muss dabei folgendes unterscheiden:
im BV und Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche.
In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht.
Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt.
Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr.
Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist.
Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen.
Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.03.2013
Antwort auf:
Wie lange darf ich die Urlaubstage zusammen zählen?
Bis zum Ende des Mutterschutzes wird Urlaub erworben
von
Sternenschnuppe
am 05.03.2013, 19:43
Antwort auf:
Wie lange darf ich die Urlaubstage zusammen zählen?
Wie gesagt bis Ende des Mutterschutzes - UND: Urlaub darf nur für Monate gekürzt werden in denen der Arbeitnehmer komplett in EZ ist. Wenn Dein Mutterschutz also z.B. bis 02.02.2013 ging, dann hast Du für 2 volle Monate Urlaubsanspruch!
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 06.03.2013, 08:40