Liebe Frau Bader, ich beginne nach 1 Jahr Elternzeit wieder meine Vollzeittätigkeit in einer Klinik und möchte meine Tochter weiter stillen. Das geht natürlich nur, wenn ich keine Bereitschaftsdienste (bin dann insgesamt ca. 26 h im Dienst) oder übermäßig viele Überstunden leisten muss. Wie lange gilt für mich als stillende Mutter der §8 des MuSchG. Welche Nachweise sind notwendig und habe ich Anspruch auf Ausgleichszahlungen bei Gehaltseinbußen durch die fehlenden Dienste? Vielen Dank und beste Grüße, Nelly
von Nelly2012 am 15.10.2012, 19:22