Hallo Frau Bader,
Wie lange muss man Vollzeit gearbeitet haben, um beim 2. Kind wieder Eltergeld in vollem Umfang zu bekommen?
z.B.: - 1. Schwangerschaft ab 20. SSW Beschäftigungsverbot
- 2 1/4 Jahre Elternzeit
Würde man während der Elternzeit schwanger werden. Wie berechnet sich dann das Elterngeld?
Würde man nach Elternzeit 50% arbeiten und dann nach etwa 4-5 Monaten wieder Beschäftigungsverbot bekommen, wie berechnet sich dann Elterngeld?
Würde man vor Arbeitsantritt Beschäftigungsverbot bekommen und zwischen Elternzeit und BV nicht arbeiten, berechnet sich das EG dann nach dem Verdienst vor der ersten SSW oder danach wieviel % man nach Elternzeit einsteigen wollte (z.b: 50%)?
Vielen Dank für die Antworten
von
Esther S.
am 05.08.2015, 14:51
Antwort auf:
Wie lang muss n. 2. Kind Vollzeit gearbeitet werden, um volles Elterngeld z. bek
Hallo,
entscheidend ist der Lohn der letzten 12 Mo vor der Geburt - ohne Monate mit MG o EG.
Also muss das Kind nahezu 14 Mo. nach dem ertsne geboren werden (MG vor der Geburt + 12 Mo. MG/EG).
Oder man hat zwischen den Kindern wieder 12 Mo gerabeitet
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.08.2015
Antwort auf:
Wie lang muss n. 2. Kind Vollzeit gearbeitet werden, um volles Elterngeld z. bek
Kommt Kind 2 wenn Kind 1 ca. 15 Monate alt ist, dann gibt es volles Elterngeld. Danach gilt, jeden Monat den man dann nicht arbeiten geht - auch innerhalb der Elternzeit und bei 2jähriger Elterngeldauszahlung - geht mit 0 € in die Berechnung für Elterngeld 2. Geht man Teilzeit innerhalb der Elternzeit arbeiten, wird anhand des Teilzeit-Gehaltes berechnet, was dann das neue Elterngeld erhöht. Je nach dem was man verdient. Nur die vollen Elterngeldmonate werden immer herausgenommen, und dann durch Zeiten von vor dem ersten Mutterschutz ersetzt.
Ansonsten gilt, mindestens 12 Monate muss man voll arbeiten gehen bzw bei einem BV entsprechend dadurch volles Gehalt bekommen bis man danach wieder volles Elterngeld wie bei Kind 1 bekommt.
Wenn Du nach der Elternzeit wieder arbeiten gehst auf 50%, dann bekommst Du einen DAUERHAFTEN Teilzeitvertrag, heißt sowohl das BV richtet sich dann nach den 50%, wie auch das Mutterschaftsgeld. Gehst du dagegen INNERHALB der Elternzeit auf 50% arbeiten, dann bekommst du zwar bei einem BV auch nur 50%, aber wenn du die Elternzeit am Tag vor dem neuen Mutterschutz beendest, gibt es das volle Mutterschaftsgeld.
Solange noch Elternzeit-Ansprüche bestehen, sollte man IMMER diese ausnutzen wenn Teilzeit-Wunsch, dann dann der alte Vertrag bestehen bleibt.
Mitglied inaktiv - 05.08.2015, 16:43
Antwort auf:
Wie lang muss n. 2. Kind Vollzeit gearbeitet werden, um volles Elterngeld z. bek
Man bekommt immer 65% vom Einkommen der 12 Monate vor Mutterschutz.
Monate ohne Einkommen gehen mit 0€ in die Berechnung.
Nur Monate aus dem ersten Jahr Elterngeld werden durch Lohn vor dem Vorkind ersetzt.
Die Elternzeit vorzeitig beenden darf man nur zum Mutterschutz, nicht um ein BV einzureichen.
Fazit: Je mehr Einkommen nach dem 1. Geburtstag des Vorkindes, desto besser das nächste Elterngeld.
Jede Nullrunde mehr zieht den Schnitt nach unten.
von
Sternenschnuppe
am 05.08.2015, 18:02