Hallo Frau Bader,
ich bin momentan etwas verwirrt weil meine Krankenkasse einen anderen Mutterschutz als mein Arbeitgeber ausgerechnet hat.
Laut Krankenkasse ginge der Mutterschutz mit einem errechnetem ET vom 22.10.16 und einem tatsächlichen ET vom 27.09.16 bis zum 14.01.17, da es auch noch unter eine Frühgeburt zählt.
Aber laut Arbeitgeber soll ich am 18.12.16 schon wieder auf Arbeit.
Im Mutterschutz befinde ich mich seit dem 10.09.16.
Was stimmt denn da nun?
Mit freundlichen Grüßen
von
Luci_H
am 15.11.2016, 07:16
Antwort auf:
Wie lang geht mein Mutterschutz?
Hallo,
wenn das Kind zu früh geboren worden ist und Sie ein Attest haben, dass es sich um eine Frühgeburt handelt, wird zum einen die Elternzeit um vier Wochen verlängert, und zum anderen die Zeit, die Sie nicht nehmen konnten, weil das Kind zu früh geboren worden ist, drangehängt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.11.2016
Antwort auf:
Wie lang geht mein Mutterschutz?
Hast Du eine Bescheinigung dass das Kind als Frühgeburt zählt aus der Klinik?
Die Krankenkasse vernittelt sonst.
von
Sternenschnuppe
am 15.11.2016, 07:27