Frage: Wie kann man das genau berechnen?

Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe, Sie können mir weiterhelfen. Mein Freund und ich erwarten im Juni 2018 unser erstes Kind. Nun bin ich am Hin- und Herrechnen und verstehe einiges nicht genau. Variante 1: -------------------------- Wir heiraten nicht und bleiben jeweils in Steuerklasse 1. Beide 3000 € brutto = 1889 € netto. Elterngeld wäre laut Rechner dann 1165 € +194 € Kindergeld Frage 1): Verstehe ich schon mal nicht, 65% wären doch eigentlich 1227 €? Wieso sagt der offizielle Elterngeldrechner dann einen anderen Betrag voraus? Variante 2: -------------------------- Wir heiraten und nehmen Steuerklasse 4/4: Nahezu identisch mit Variante 1 Variante 3: -------------------------- Wir heiraten schnellstmöglich und nehmen Steuerklasse 3/5. Sofern wir das 7 Monate vor Geburt schaffen würden. Ich nehme Steuerklasse 3 = 3000 € brutto = 2165 € netto Elterngeld = 1346 € = +181 € mehr wie o.g. Varianten Mann hat dann solange mit Steuerklasse 5 nur 1525 € netto (während der Schwangerschaft) Fragen: 2) Können wir nach der Geburt dann wieder die Steuerklassen tauschen? Dass er dann 3 nimmt? Dann würde er ja 2165 € netto bekommen + 1346 € Elterngeld? Oder geht das nicht? 3) Was hat es mit dem Kinderfreibetrag auf sich? Kann mein Freund / Mann dann während meines Elterngeldbezuges 1,0 Kinderfreibeträge bei sich aufnehmen? Wäre das besser? 4) Viele sagen egal wie man es dreht und wendet, am Ende des Jahres wird man sowieso gemeinsam veranlagt und dann wäre man bei allen Varianten gleich. Stimmt das? 5) An wen kann man sich vor Ort wenden um alles genau durchzusprechen? Wäre hier ein Steuerberater, Lohnsteuerhilfe oder Jugendamt/Pro Familia die richtige Anlaufstelle? Vielen lieben Dank vorab. LG Yvonne

von yvi234 am 08.10.2017, 09:38



Antwort auf: Wie kann man das genau berechnen?

Dane Uriah, In der Tat kann ich das hier nicht leisten Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.10.2017



Antwort auf: Wie kann man das genau berechnen?

Für diese detaillierte Anfrage musst du dich an einen Steuerberater wenden. Fr Bader macht das nicht. Sie beantwortet nur kurze, allgemein gehaltene Fragen.

Mitglied inaktiv - 08.10.2017, 10:10



Antwort auf: Wie kann man das genau berechnen?

Wenn ihr gemeinsam veranlagt nach einer Heirat, wird dein EG auf seinen Progressionsvorbehalt mit angerechnet und wenn es dumm läuft müsst ihr schnell mal ein paar tausend Euro nachzahlen. Meine Erfahrung ist, dass man bei annähernd gleichem Einkommen mit getrennter Veranlagung besser wegkommt. Da es um Steuern geht wäre ein Steuerberater da der richtige Ansprechpartner. Das wird dann aber je nach ET allmählich knapp, wenn ihr die LSK noch wechseln wollt. Wechseln kann man die einmal im Jahr meines Wissens. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 08.10.2017, 13:31



Antwort auf: Wie kann man das genau berechnen?

Heiraten, Du nimmst die 3, er die 5. Dadurch bekommt ihr mehr Elterngeld. Ob man ansonsten 3/5 oder 4/4 wählt ist insofern egal, als ihr vom gemeinsamen Einkommen unterschiedlich Eure Steuern ' vorausbezahlt'. Am Jahresende macht ihr eine Steuererklärung und da werden dann Eure tatsächlichen Steuern berechnet. Habt ihr zuviel bezahlt, gibt e was wieder, falls nicht, zazlt ihr nach. Unser Steuerberater empfiehlt verheirateten idR 4/4, weil man dann meist nicht nachzahlen muss. Wenn Elterngeld im Spiel ist, aber eben die 3/5, weil unterm Strich mehr Geld reinkommt. Ihr solltet für den Fall der Fälle halt Rücklagen bilden.

von emilie.d. am 08.10.2017, 20:34



Antwort auf: Wie kann man das genau berechnen?

Zur Frage 1) Das EG wird nicht einfach als 65% deines Nettos berechnet. Mehr Infos zB hier: https://www.elterngeld.net/elterngeld-berechnung.html

von Tini_79 am 08.10.2017, 23:39



Antwort auf: Wie kann man das genau berechnen?

Hallo Yvonne, zu 1) Bei der Elterngeldberechnung werden "pauschale" Werbungskosten und Sozialversicherungsbeiträge berechnet, daher kann das Elterngeld von den 65% abweichen. Zum Heiraten/Steuerklassenwechsel: Ich fürchte, dafür ist es zu spät: Du musst min 7 Mon in Stkl III, damit diese angerechnet wird. Es werden dabei allerdings die 6 Wochen MuSchu vor der Geburt rausgerechnet. Für dich wären also die Monate Mai 2017-April 2018 relevant. Davon 7 Monate, müsstest du ab Oktober in Stkl III sein. Da man immer nur zum nächsten Monatswechsel (in diesem Fall dann ab November) die Stkl wechseln kann, kommst du nicht mehr auf die benötigten 7 Monate. Du könntest allerdings beantragen, dass deine MuSchu-Zeit in die Elterngeldberechnung mit einfließt, dann würde der Zeitraum reichen. Dafür solltest du dich aber an die Elterngeldstelle wenden, da ich mir nicht sicher bin, welche Beträge in der MuSchu-Zeit mit berechnet werden und ob unterm Strich nicht vielleicht sogar weniger rauskommt als bei Stkl I oder IV. zu2) Ja könntet ihr, haben wir erst nach meiner MuSchu-Zeit gemacht, das kann aber zu Nachzahlungen führen wg dem Progressionsvorbehalt des EG. zu3) Wenn ihr verheiratet seit, kann er den Freibetrag nehmen. zu4) Wenn man verheiratet ist, stimmt das. Die mtl. Steuerabzüge vom Lohn sind nur "Vorauszahlungen". Abgerechnet wird am Jahresende... zu5) wg der Steuer: Steuerberater oder Lohnhilfevereing, wg dem EG, Elterngeldstelle. LG Niki

von Niki1980 am 09.10.2017, 09:14