Wie kann ich nach Elternzeit gekündigt werden ohne Nachteile für AN un AG

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wie kann ich nach Elternzeit gekündigt werden ohne Nachteile für AN un AG

Bin morgen zum AG eingeladen, was ist jetzt zu tun? Hallo Frau Bader, im März letzten Jahres habe ich unseren Sohn bekommen und vorher mit dem AG 1 Jahr Elternzeit vereinbart. Diese Elternzeit lief am 04.03. diesen Jahres aus. Als ich vor Ablauf der Elternzeit mit meinem Arbeitgeber gesprochen hatte, meinte er, dass die Nachfolgerin sich so gut eingearbeitet habe, dass er Sie nicht kündigen möchte, aber auch ansonsten aktuell keine Stelle (weder in Vollzeit, wie vor Geburt, noch in Teilzeit) für mich frei wäre. Ich habe mich also im Januar bereits bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet und ALG beantragt. Die wollen jetzt für das ALG aber die Kündigung vom AG. Ich weiß, dass mein AG keine reguläre Kündigung mit Kündigungsfrist aussprechen will, da er dann ja noch die Kündigungsfrist über Gehalt zahlen müsste. Die 7 Tage seit Ende der Elternzeit, war ich jetzt ja nicht arbeiten und bin ja eigentlich jetzt auch schon offiziell arbeitslos gemeldet. Jetzt will mein AG mich aber morgen noch mal persönlich wg. der Kündigung sprechen. 1. Kann er mir die fristlose Kündigung aussprechen, weil ich ja die 7 Tage nicht arbeiten war. (Wie vorher mit dem AG abgesprochen war, bin ich ja schon arbeitslos gemeldet.) 2. Wie kann ich dem AA eine Kündigung durch den AG vorlegen ohne Kündigungsfrist, aber auch ohne dass ich eine Sperre vom Amt bekomme. Bzw. ohne Nachteil im Arbeitszeugnis, Lebenslauf etc.? (Ein Aufhebungsvertrag bringt ja auf jeden Fall eine 3-monatige Sperre und das können wir uns finanziell nicht leisten) 3. Haben Sie noch eine Idee, wie weder ich noch der AG einen Nachteil hat? Wäre bei einer regulären Kündigung nach folgender Formulierung in dem Arbeitsvertrag die Kündigungsfrist 1 Monat oder 2 Monate? "Die Kündigung verlängert sich für Beschäftigungszeiten nach Vollendung des 25 Lebensjahres wie folgt: Beschäftigungszeit 2 Jahre - 1 Monat Beschäftigungszeit 5 Jahre - 2 Monate" Beginn der Arbeitsaufnahme am 23.10.2006. Ende der Elternzeit 04.03.2013 = 6 Jahre und 4 Monate Jedoch bin ich erst im April 2008 25 Jahre geworden, so dass die Beschäftigungszeit ab dem 25. LJ ja erst = 4 Jahre und 11 Monate beträgt Ich hoffe Sie können mir wirklich schnell helfen, da ich morgen bereits das Gespräch mit meinem Chef habe und er mich komplett im dunkeln lässt, was er will.

von Mika Mücke am 13.03.2013, 13:48



Antwort auf: Wie kann ich nach Elternzeit gekündigt werden ohne Nachteile für AN un AG

Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise. Sie wünschen eine ausführliche Einzelberatung - das sprengt das Forum! Ich kann Ihnen nur allgemeine Antworten auf allgemeine kurze Fragen geben. Ansonsten kann ich Ihnen anbieten, entgeltlich über meine private E-Mail zu antworten. Oder suchen Sie einen Kollegen vor Ort auf. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.03.2013



Antwort auf: Wie kann ich nach Elternzeit gekündigt werden ohne Nachteile für AN un AG

Na er hat ja was er wollte, eine perfekte Drohkulisse, da Sie nicht zur Arbeit erschienen sind und wahrscheinlich irgendeine Abrede nicht werden beweisen können. Gehen Sie schnellstmöglich zum Anwalt! Ein Aufhebungsverrtrag führt nicht automatisch zur Sperre, eine fristlose Kündigung aber mit ziemlicher Sichheit.

von Lina_100 am 13.03.2013, 21:24



Antwort auf: Wie kann ich nach Elternzeit gekündigt werden ohne Nachteile für AN un AG

Ob er Arbeit hat oder nicht hätte Dir völlig egal sein können. Zumal wenn du Elternzeit schriftlich für ein Jahr eingereicht hast. Ich wäre am ersten Tag dort erschienen und hätte es mir schriftlich geben lassen wenn er keien Arbeit hat. Du hast erst einmal ein Anrecht auf die Arbeit, Punkt. Ob er es sich leisten kann 2 zu zahlen ist nicht Dein Ding. Er hätte die andere ja auch nur befristet einstellen können, seine Entscheidung das nicht zu tun. Hats Du Zeugen oder wie Beweiße das er keine Arbeit hat und dir deshalb gesagt hat das du daheim bleiben kannst? Weil dann kann er Dir auch nichts wegen Arbeitsverweigerung oä. Wenn die Kinderbetreuung gesichert ist, dann würde ich es ehrlich gesagt drauf ankommen lassen. Keinesfalls würde ich mich mit einem Aufhebungsvertrag abspeisen lassen, außer Du hast schon was neues. Wenn er meint keine Arbeit zu haben, kann er Dir ja gerne kündigen und dich dann freistellen. Würde auch alles bei einem Anwalt für Arbeitsrecht abgeben - sicher ist sicher.

Mitglied inaktiv - 14.03.2013, 07:44



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