Bin morgen zum AG eingeladen, was ist jetzt zu tun? Hallo Frau Bader, im März letzten Jahres habe ich unseren Sohn bekommen und vorher mit dem AG 1 Jahr Elternzeit vereinbart. Diese Elternzeit lief am 04.03. diesen Jahres aus. Als ich vor Ablauf der Elternzeit mit meinem Arbeitgeber gesprochen hatte, meinte er, dass die Nachfolgerin sich so gut eingearbeitet habe, dass er Sie nicht kündigen möchte, aber auch ansonsten aktuell keine Stelle (weder in Vollzeit, wie vor Geburt, noch in Teilzeit) für mich frei wäre. Ich habe mich also im Januar bereits bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet und ALG beantragt. Die wollen jetzt für das ALG aber die Kündigung vom AG. Ich weiß, dass mein AG keine reguläre Kündigung mit Kündigungsfrist aussprechen will, da er dann ja noch die Kündigungsfrist über Gehalt zahlen müsste. Die 7 Tage seit Ende der Elternzeit, war ich jetzt ja nicht arbeiten und bin ja eigentlich jetzt auch schon offiziell arbeitslos gemeldet. Jetzt will mein AG mich aber morgen noch mal persönlich wg. der Kündigung sprechen. 1. Kann er mir die fristlose Kündigung aussprechen, weil ich ja die 7 Tage nicht arbeiten war. (Wie vorher mit dem AG abgesprochen war, bin ich ja schon arbeitslos gemeldet.) 2. Wie kann ich dem AA eine Kündigung durch den AG vorlegen ohne Kündigungsfrist, aber auch ohne dass ich eine Sperre vom Amt bekomme. Bzw. ohne Nachteil im Arbeitszeugnis, Lebenslauf etc.? (Ein Aufhebungsvertrag bringt ja auf jeden Fall eine 3-monatige Sperre und das können wir uns finanziell nicht leisten) 3. Haben Sie noch eine Idee, wie weder ich noch der AG einen Nachteil hat? Wäre bei einer regulären Kündigung nach folgender Formulierung in dem Arbeitsvertrag die Kündigungsfrist 1 Monat oder 2 Monate? "Die Kündigung verlängert sich für Beschäftigungszeiten nach Vollendung des 25 Lebensjahres wie folgt: Beschäftigungszeit 2 Jahre - 1 Monat Beschäftigungszeit 5 Jahre - 2 Monate" Beginn der Arbeitsaufnahme am 23.10.2006. Ende der Elternzeit 04.03.2013 = 6 Jahre und 4 Monate Jedoch bin ich erst im April 2008 25 Jahre geworden, so dass die Beschäftigungszeit ab dem 25. LJ ja erst = 4 Jahre und 11 Monate beträgt Ich hoffe Sie können mir wirklich schnell helfen, da ich morgen bereits das Gespräch mit meinem Chef habe und er mich komplett im dunkeln lässt, was er will.
von Mika Mücke am 13.03.2013, 13:48