Wie kann ich auf die Antworten weiter fragen

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wie kann ich auf die Antworten weiter fragen

Zu der Antwort wir haben nichts gekündigt von der EZ da sie ja zum 1.10.2017 Bendet ist Also müsste siehst teoretisch vom 1.10 Arbeitgeber Anteil bekommen

von Julian-Leon am 04.10.2017, 19:55



Antwort auf: Wie kann ich auf die Antworten weiter fragen

Hallo, sry, bitte die Frage komplett neu stellen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.10.2017



Antwort auf: Wie kann ich auf die Antworten weiter fragen

Einfach Frage unten anklicken und auf antworten gehen... Und ja, aber erst ab dem 1.10 muss der AG zahlen. Die Zeit vom 19.09(bin jetzt nicht sicher ob ich das noch richtig als Geburtstermin im Kopf habe) -31.09 würde dir aber ja auch Mutterschaftsgeld zustehen vom AG - und der Anteil ist eben fraglich wenn du eben die laufende EZ nicht vorzeitig beendet hast. Du kannst das nicht rückwirkend einfordern. Das Geld ist futsch wenn es blöde kommt. Und ich denke mal nicht das du am Geburtstag deines Kindes beim AG angerufen hast bzw den angeschrieben hast um zu sagen, juhu, Kind ist schon Wochen vor ET worden, ich beendet dann mal die laufende EZ.

Mitglied inaktiv - 04.10.2017, 20:04



Antwort auf: Wie kann ich auf die Antworten weiter fragen

Ich hatte übersehen, dass jetzt schon Oktober ist unten...! Dein Mutterschutz nach dem errechneten Termin hätte ja erst heute begonnen, oder? Hast du deinen AG die Geburt schon gemeldet?

von malini am 04.10.2017, 20:48



Antwort auf: Wie kann ich auf die Antworten weiter fragen

Ja haben wir gemeldet und der Mutterschutz würde jetzt beginnen wenns zur normalen geb. Gekommen wäre. Also hätte alles gepasst nur ist jetzt halt 2 Monate früher gekommen

von Julian-Leon am 06.10.2017, 08:45



Antwort auf: Wie kann ich auf die Antworten weiter fragen

Also, wenn du die EZ mit der Geburt nicht beendest hast sondern auslaufen lassen, müsstest du ab 1. Oktober Mutterschutzgeld kriegen. Aber das heißt nicht, dass es am 1. aufm Konto hätte sein müssen!

von malini am 06.10.2017, 19:38



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