Hallo,
meine Frau und ich erwarten am 27.12.2017 unser erstes Kind.
Sie ist Studentin und ich bin Berufstätig.
Meine Frau als Studentin hat keine Einkünfte und die Semesteranzahl spielt bei Ihrem Studiengang auch keine Rolle.
Ich würde gerne insgesamt 4 Monate Elternzeit nehmen.
2 Monate nach der Geburt und 2 am Ende der möglichen Elternzeit.
nun meine Fragen:
Wie mache ich das am Schlausten?
Wie sieht es mit der Vergütung dieser 4 Monate aus?
Bis wann muss ich spätestens die letzten beiden Monate meiner Elternzeit nehmen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe!
Viele Grüße
JHKRA
von
JHKra
am 26.06.2017, 15:31
Antwort auf:
Wie kann ich als berufstätiger 4 Monate Elternzeit nehmen
Hallo,
sie können zusammen 14 Monate nehmen. Da Ihre Frau keine Einkünfte hat, wird sie in dieser Zeit nur das Basiselterngeld von 300 € bekommen. Sie werden im gemäß der letzten Lohnzahlungen festgelegt.
Nach Ihrem Plan nehmen Sie 4 Monate, Ihre Frau 10.
Dann bekommen Sie Elterngeld. den Antrag müssen Sie sieben Wochen vorher schriftlich stellen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.06.2017
Antwort auf:
Wie kann ich als berufstätiger 4 Monate Elternzeit nehmen
Die ersten beiden gleich geht, und dann letztmöglich die Lebensmonate ! (Nicht Kalendermonate ) 13 und 14.
Bis dahin muss es durch sein und Du bekommst Elteengeld.
Voraussetzung ist dass ihr Euch das leisten könnt und keinerlei soziale Leistungen benötigt. Außer Kindergeld natürlich.
von
Sternenschnuppe
am 26.06.2017, 15:48
Antwort auf:
Wie kann ich als berufstätiger 4 Monate Elternzeit nehmen
Du bekommst dann 67% deines Gehaltes in etwa als EG, deine Frau dann eben 2 Monate weniger den Mindestsatz von 300 € da sie 2 ihrer EG-Monate an dich abtritt.
Mitglied inaktiv - 26.06.2017, 16:30
Antwort auf:
Wie kann ich als berufstätiger 4 Monate Elternzeit nehmen
67% des Gehalts wäre toll, aber leider ist es gedeckelt. Auf 1800, oder?
von
Tina_33
am 26.06.2017, 17:49
Antwort auf:
Wie kann ich als berufstätiger 4 Monate Elternzeit nehmen
Hallo,
die Frage wurde bisher so beantwortet als wenn man gefrafgt hätte wann man spätestens ElternGELD bekommt.
Es wurde jedoch nach ElternZEIT gefragt.
Da gilt: frühestens am dem Tag der Geburt,
2. teil:
OHNE dass der AGH zustimmen muss: di eletzten 2 Lebensmonate vor dem 3. Geburtstag des Kindes
MIT Zustimmung des AG: die letzten 2 Monate vor dem 8. geburtstag des Kindes.
Für die EZ nach dem 14. LJ gibt es dann aber kein EG mehr (grob gesagt.).
Gruss
D
von
desireekk
am 26.06.2017, 19:10
Antwort auf:
Wie kann ich als berufstätiger 4 Monate Elternzeit nehmen
Ich empfehle dir die Broschüre zu Elterngeld und Elternzeit vom Bundesfamilienministerium
(zB hier: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/72642!search?state=H4sIAAAAAAAAADXLsQ6DMAwE0F9BN2eANWsRcwZ-wAJTIoVE2M5QIf69aSW2e3e6CysZT1IO-FxTcn_P5dFGC5vCX7fDHk0DS6A3ww-9w1lZPvCAgxaxln7nbmVdWlWVx8ZXyWpCMbd9o6R8fwECgHpDdAAAAA%3D%3D&newSearch=true&query=elternzeit)
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 26.06.2017, 20:23