Hallo :-)
Eine Schwangere arbeitet bis zum Mutterschutz Vollzeit. Nach der Geburt bezieht die Mutter 8 Wochen lang Mutterschaftsleistungen, da diese höher sind als das Elterngeld.
Nach dem Mutterschutz möchte die Mutter zwei Monate lang (also Lebensmonat 3 und 4 des Babys) 36 Wochenstunden arbeiten und kein Elterngeld beziehen. Danach möchte sie dann für 10 Monate Elterngeld beziehen (also vom 5. bis einschl. 14. Lebensmonat des Babys).
1. Ist das so überhaupt möglich?
2. Wenn das möglich ist, zählen die beiden Monate nach dem Mutterschutz zur Berechnungsgrundlage zur Berechnung der Elterngeldhöhe? Oder werden auch in diesem Fall die 12 Monate vor dem Mutterschutz für die Berechnung herangezogen?
Liebe Grüße
von
Elaine90
am 25.06.2017, 11:05
Antwort auf:
Wie kann der Bezugszeitraum des Elterngeldes unterbrochen werden?
Hallo,
wenn nur die Mutter Elterngeld bezieht, geht das nicht. Denn die Mutter muss in den ersten zwölf Monaten nach der Geburt das Elterngeld beziehen. Etwas anderes ist, wenn zwischendrin der Vater noch Elterngeld bekommt, denn dann stehen insgesamt 14 Monate zur Verfügung.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.06.2017
Antwort auf:
Wie kann der Bezugszeitraum des Elterngeldes unterbrochen werden?
Ob das möglich weiß ich nicht.
Aber das Elterngeld wird aus den Einkünften 12 Monate VOR der Geburt bzw mutterschutz errechnet.
von
sterntaler82
am 25.06.2017, 11:56
Antwort auf:
Wie kann der Bezugszeitraum des Elterngeldes unterbrochen werden?
Ja Unterbrechungen sind möglich. Meine Freundin hat LM 3 5 8 usw. gearbeitet :-)
Mitglied inaktiv - 25.06.2017, 12:33
Antwort auf:
Wie kann der Bezugszeitraum des Elterngeldes unterbrochen werden?
@hubbeldubbel:
Konnte deine Freundin die Monate, die sie unterbrochen hatte dann hintendran hängen?
von
Elaine90
am 25.06.2017, 19:17
Antwort auf:
Wie kann der Bezugszeitraum des Elterngeldes unterbrochen werden?
Das geht. Ich habe beide Fälle durch.
Fall 1: EZ LM 1-5, dann Vollzeit gearbeitet (also EZ echt unterbrochen), dann EZ LM 10-12. EG Bezug in allen EG Monaten
Fall 2: EZ LM 1-36, aber TZ in LM 5-8 ohne EG Bezug. EG Bezug 1-3 und 8-13
In Fall 1, also eine echten Unterbrechung sind die Monate später selbstverständlich als EZ verfügbar. In Fall 2 natürlich nicht, denn man ist ja TZ in EZ.
Wenn du sonst einen 40h Vertrag hast und die 36 nicht TZ in EZ sind, kläre das schriftlich vorher mit dem AG. In der Zeit kannst du gekündigt werden, falls das für dich relevant ist.
Falls ihr die Partnerschaftsmonate nehmen wollt, muss dein Mann in den LM EG beziehen, sonst ist der EG Bezug unterbrochen.
Für die EG Berechnung kann es nicht relevant sein, denn du bekommst ja für LM 1 und 2 schon EG.
Risiken deiner Planung:
in LM 3 sind die Kinder noch stark auf Mama angewiesen und das Stillen mitunter noch problematisch.
Auch die Rückbildung beginnt da oft erst.
36h sind da viel Zeit vom Baby weg... Ich spreche aus Erfahrung ;)
Ohne EZ hast du keinen Kündigungsschutz.
Kommt dein Kind zu früh, rutscht du mit dem Mutterschutz evtl. In den dritten LM. Dafür reichen wenn es dumm läuft 1-2 Wochen zu früh.
Aus meiner Erfahrung heraus würde ich empfehlen:
Mach TZ in EZ und uberleg dir genau ob du 36h gehen willst.
Unterbreche ab 4. LM, besser nach dem 4. LM, wo ggf schon Beikost möglich ist.
Lege dich für den Zeitraum der ersten zwei Jahre vollständig fest, egal ob mit oder ohne Unterbrechung und übertrage den Rest pauschal.
LG Lilly
Mitglied inaktiv - 25.06.2017, 21:36
Antwort auf:
Wie kann der Bezugszeitraum des Elterngeldes unterbrochen werden?
Da ich von zuhause aus arbeite und die Oma des Kindes sowie ältere Geschwister im Haus vorhanden sind und sich bereit erklärt haben, mich in dieser Zeit zu unterstützen, denke ich dass es machbar wäre. So wäre ich dennoch in der Nähe des Babys :-)
Lebensmonate 1+2 hätte ich dank Mutterschutzgeld in diesen beiden Monaten mein volles Gehalt. Monat 3+4 dann fast auch. Und Lebensmonat 5-14 dann Elterngeld.
Ich hoffe halt, dass ich wegen der Unterbrechung der beiden Monate 3+4 dann das Elterngeld eben quasi etwas später erhalte, nämlich bis Monat 13 und 14.
von
Elaine90
am 25.06.2017, 23:29
Antwort auf:
Wie kann der Bezugszeitraum des Elterngeldes unterbrochen werden?
Nytürlich geht das, ich würde halt zur Sicherheit Monat 4 und 5 arbeiten und die beiden Monate hinten anhängen, aber wenn es für dich so funktioniert, geht das schon.
Du kannst das auch beim erweiterten EG Rechner auf der Seite vom Ministerium ausprobieren.
LG Lilly
Mitglied inaktiv - 26.06.2017, 11:20