Wie ist es mit dem Elterngeld,wenn ich um ein zweites Jahr Elternzeit verlänger?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wie ist es mit dem Elterngeld,wenn ich um ein zweites Jahr Elternzeit verlänger?

Hallo Frau Bader, beantragt habe ich ein Jahr Elternzeit, überlege aber gerade ob ich um ein zweites Jahr verlängern soll/kann bzw. beantragen soll/kann! Ich befinde mich in keinem Arbeitsverhältnis, da mein Vertrag genau zu Beginn der Elternzeit ausgelaufen ist! Wie ist es geldlich geregelt, wird es mit dem ersten Jahr verrechnet und bekomme weniger oder müsste sogar was zurück gezahlt werden? Vielen Dank im Voraus, glg

von schaetzelein1 am 08.03.2015, 19:36



Antwort auf: Wie ist es mit dem Elterngeld,wenn ich um ein zweites Jahr Elternzeit verlänger?

Hallo, Sie können das EG dann nicht verlängern. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.03.2015



Antwort auf: Wie ist es mit dem Elterngeld,wenn ich um ein zweites Jahr Elternzeit verlänger?

Wo willst Du das denn beantragen? Elternzeit gibt es nur wenn man einen Arbeitgeber hat. Wenn ihr Euch das leisten könnt, dann bist Du eben Hausfrau. Versichern musst Du Dich dann selbst oder beim Mann.

von Sternenschnuppe am 08.03.2015, 21:08



Antwort auf: Wie ist es mit dem Elterngeld,wenn ich um ein zweites Jahr Elternzeit verlänger?

Ich bin bis Ende Mai in Elternzeit und bin in keinem Arbeitsverhältnis! Mein Vertrag lief Ende Juni 2014 aus und ich bekomme Elterngeld!

von schaetzelein1 am 08.03.2015, 21:27



Antwort auf: Wie ist es mit dem Elterngeld,wenn ich um ein zweites Jahr Elternzeit verlänger?

Wenn ihr es euch leisten könnt, bleibst du einfach zuhause und fertig. Wie bereits geschrieben wurde, musst du dich dann entweder selbst krankenversichern oder über deinen Mann. Beantragen musst du das nirgendwo. Und wenn du dein Elterngeld innerhalb des ersten Lebensjahres schon bezogen hast, dann ist dein Anspruch damit erledigt. Dann müsst ihr für das 2. Jahr dann vom Gehalt deines Mannes, dem Kindergeld und später dem Betreuungsgeld leben.

von -chOcO- am 08.03.2015, 22:59



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