Frage: Wie ist die Rechtslage ???

Hallo, mein Mann hat aus 1.Ehe eine Tochter, die nur gelegendlich bei uns war. Inzwischen ist sie fast 15 Jahre und hat nur noch Streit mit ihrer Mutter, da sie ihr ABER auch ALLES verbietet. Sie ist jetzt seit 4 Tagen bei uns und will auch bei uns bleiben. Daher die Frage darf mein Mann z.B. Klassenarbeiten unterschreiben??? Sie haben ein gemeinsames Sorgerecht, aber sie sagt: Ich habe es die letzten Jahre gemacht, also mache ich auch weiter. Achso die Versicherungskarte gibt sie auch nicht raus!! Was können wir tun???? Liebe Grüße

von niklas3010 am 08.02.2014, 08:45



Antwort auf: Wie ist die Rechtslage ???

Hallo, bei gemeinsamen Sorgerecht darf er unterschreiben. Ansonsten würde ich das JA einschalten Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.02.2014



Antwort auf: Wie ist die Rechtslage ???

Bei gemeinsamen Sorgerecht darf er unterschreiben. Klar. Am besten marschiert er mit der Tochter Montag zum Jugendamt, da soll das dokumentiert werden. Die Tochter wird da auch sprechen müssen. Ist ihr Wunsch wirklich von Dauer oder aus einem Streit heraus ? Wegen der Karte kann er bei der Krankenkasse anrufen, die schicken ggf. eine neue. Er ist auch sorgeberechtigt. Jugendamt ist aber der erste Gang, um sich abzusichern, es zu dokumentieren und die können auch die Mutter vorladen zum Gespräch. Wenn das alles nix bringt muss er das Aufenthaltsbestimmungsrecht vor Gericht beantragen. Und Unterhalt einstellen und sie zum Unterhalt auffordern. Aber alles erst nach dem Besuch beim Jugendamt.

von Sternenschnuppe am 08.02.2014, 23:09