Hallo Frau Bader,
ich möchte gern während meiner Elternzeit (ET=24.09.15) den AG wechseln. Bei meinem neuen AG würde ich gern schon Teilzeit arbeiten gehen, um dann mit Beendigung der Elternzeit voll einzusteigen. Hab mich zwar schon versucht zu belesen, aber noch keine richtigen Antworten auf meine Fragen gefunden:
1. Kann ich nur mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Elternzeit kündigen (was mir nicht hilft) oder besteht die Möglichkeit innerhalb der Elternzeit zu kündigen. Der neue AG übernimmt die Elternzeit.
2. Wenn ich beim neuen AG Teilzeit gehe, läuft dies ja über das Elterngeld Plus und mir werden die Teilzeitmonate hinten dran gehängt...was ich aber nicht möchte. Ich möchte keine zusätzlichen Monate, sondern nach einem Jahr Elternzeit wieder voll arbeiten gehen...geht das?
MfG
Anipu
von
Anipu
am 04.07.2015, 15:42
Antwort auf:
Wie ist die Kündigungsfrist?
Hallo,
1. Sie können mit den normalen Fristen in der EZ kündigen u müssen beim neuen AG die EZ neu beantragen.
2. Klar, dann müssen Sie sich das EG in 12 Mo. auszahlen lassen (bzw 10 Mo.)
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.07.2015
Antwort auf:
Wie ist die Kündigungsfrist?
3te Option wäre, mit Zustimmung des jetzigen AG beim neuen in Teilzeit zu arbeiten. Zu schauen, ist das wirklich das was man machen möchte. Und dann den Vertrag beim alten AG zu kündigen.
Zumal, Kind ist ja nicht mal da. Da würde ich dann echt in Ruhe schauen.
Mitglied inaktiv - 04.07.2015, 16:18
Antwort auf:
Wie ist die Kündigungsfrist?
Ab wann genau willst Du Teilzeit arbeiten gehen?
Wäre wichtig für die Frage.
Betreuung ist gesichert ?
von
Sternenschnuppe
am 04.07.2015, 20:20
Antwort auf:
Wie ist die Kündigungsfrist?
Ich sag mal Teilzeit nach ca. 4 - 6 Monaten, kläre ich am Mo mit dem neuen AG.
Betreuung ist kein Problem, wohnen auf dem Dorf, da geht das von jetzt auf gleich.
von
Anipu
am 04.07.2015, 20:46
Antwort auf:
Wie ist die Kündigungsfrist?
Das wird mein jetziger AG nicht machen. Als er von meiner SS erfuhr, hat er ziemlich krass reagiert und als er mir Mindestlohn zahlen sollte, wollte er mich in den Std runterschrauben. Wenn ich ihn also Frage, weiß er sofort Bescheid.
von
Anipu
am 04.07.2015, 20:50