Wie ist der Bemessungszeitraum für das Kindergeld?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wie ist der Bemessungszeitraum für das Kindergeld?

Liebe Frau Bader, ich habe im laufenden Jahr ein Kleingewerbe angemeldet (als Yoga-Lehrerin). Meine Kleine soll im Oktober kommen. Bis Mai habe ich AL1 bezogen und befinde mich seit Mitte Mai in einem festen Anstellungsverhältnis. Im letzten Jahr befand ich mich 7 Monate im Ausland (ohne Bezüge) und erhielt für die weiteren Monate AL1. In der Elterngeldstelle teilte man mir nun mit, dass aufgrund der Tatsache, dass ein Kleingewerbe innerhalb der 12 Monate vor Geburt des Kindes angemeldet wurde (ich erhielt lediglich eine Steuernummer), als Bemessungszeitraum das abgelaufene Kalenderjahr zugrundegelegt werden würde. Dies wäre fatal, da ich in 2016 keinerlei Einkünfte außer das ALG erhielt. Kann es tatsächlich stimmen, dass ein Jahr zugrundegelegt wird, an dem das Gewerbe nicht einmal bestand? Das erscheint mir nicht schlüssig. Welche Möglichkeiten habe ich dies zu umgehen, damit die letzten 12 Monate vor Geburt des Kindes angesetzt werden? Was passiert, wenn ich die Selbstständigkeit (es geht hier lediglich um eine Stunde in der Woche Yoga-Unterricht) im Antrag nicht angegen sollte? Vielen Dank vorab!!!

von LaBea am 07.09.2017, 13:31



Antwort auf: Wie ist der Bemessungszeitraum für das Kindergeld?

Hallo, das stimmt aber leider. Es besteht auch tatsächlich nicht die Möglichkeit, dies in irgendeiner Weise zu beeinflussen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.09.2017



Antwort auf: Wie ist der Bemessungszeitraum für das Kindergeld?

Kindergeld oder Elterngeld? Du fragst nach Kindergeld, erklärst aber die Grundlage von Elterngeld. Und man kann meines Wissens nach auf die zugrundelegung der vorherigen Kalenderjahres verzichten wenn es zu erheblichen nachteilen führt. Müsstest du noch einmal genauer bei der Kasse nachhaken. Schau mal hier: https://www.elterngeld.net/selbststaendige.html Wobei danach würden bei dir genauso die 12 Monate vor Bezug gelten. Evtl ist da wer bei Amt nicht auf dem neusten Stand der Dinge. Allerdings, ALG1 gilt auch als 0 €, wenn du also nur Einkommen von Mai-Sept hast - je nachdem wann Mutterschutz und ob du den Monat evtl noch mit berücksichtigen lassen kannst, wird das eh nicht all zu viel ausmachen außer Dein Einkommen ist extrem hoch.

Mitglied inaktiv - 07.09.2017, 18:38



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