Hallo Frau Bader, ich bin in der 27. Woche schwanger und habe den Elterngeld und Kindergeldantrag bereits vorbereitet. Was ich nicht ganz verstehe ist das mit dem Kinderfreibetrag. Bisher sind auf meiner Lohnsteuerkarte keine Kinder eingetragen. Wenn mein Sohn auf der Welt ist, dann werde ich 0,5 Kind(er) auf der Lohnsteuerkarte stehen haben. Soweit hab ich das verstanden. 1. Sollte ich zuerst die Lohnsteuerkarte ändern lassen bevor ich Kindergeld und Elterngeld beantrage, um finanzielle Einbußen zu verhindern? Oder macht das keinen Unterschied? Wir sind ein unverheiratetes Paar. 2. Wie ist das mit dem Kinderfreibetrag? Ich werde die ersten 12 Lebensmonate des Kindes komplett zuhause sein und Elterngeld beziehen. 3. Wann bekomme ich diesen Kinderfreibetrag? Muss dieser beantragt werden? Ich lese auf den Internetseiten immer nur entweder Kindergeld o. Kinderfreibetrag...irgendwie versteh ich das Ganze nicht. Eventuell können Sie mir helfen. MfG
von Minnixox am 10.09.2014, 10:48