Hallo Frau Bader, ich stecke in folgender Situation; ich habe vor ca 10 Monaten entbunden und meine Elternzeit endet zum 1. November 2016. Danach muss ich meinen Resturlaub nehmen, das werden der Monat November und Dezember sein. In den zwei Monaten bin ich Vollzeit angestellt. Ab Januar werde ich die Stelle auf 50% reduzieren, was vertraglich schon abgesichert wurde. Jetzt bin ich aber erneut schwanger geworden und weiß nicht wie ich weiter vorgehen soll. Wenn ich den Arbeitgeber darüber informiere, gehe ich direkt in das Beschäftigungsverbot. Meine Frage, wie werde ich im Beschäftigungsverbot bezahlt? Werde ich überhaupt den Mindstsatz in der Elternzeit erhalten? Wäre es von Vorteil, meinen Arbeitgeber erst in der 12. Ssw darüber zu informieren? Dann ist ja quasi schon November und ich bin in der Urlaubszeit. Vielen Dank schon mal Liebe Grüße Mima
von Mima2.0 am 04.09.2016, 10:10