Liebe Frau Bader, ich werde voraussichtlich am 22.03.2018 mein Kind entbinden. Beginn Mutterschutz ist der 08.02.2018. Ende des 8-wöchigen Mutterschutzes wäre laut meiner Berechnung 17.05.2018. Ich möchte direkt nach der Geburt in Elternzeit gehen. Ich habe nun einerseits gelesen, dass mir Urlaub auch für den Mutterschutz zusteht und der AG aber gleichzeitig 1/12 für volle Monate in Elternzeit kürzen darf. Da ich 28 Urlaubstage pro Jahr habe, hatte ich mir ausgerechnet, dass ich bis Mai (also Ende Mutterschutz) Urlaubsanspruch habe und somit auf 12 Tage komme. Natürlich habe ich in unserer Personalabteilung nachgefragt, um mir dies bestätigen zu lassen. Hier wurde mir allerdings gesagt, ich hätte nur Anspruch auf 7 Tage (es wurden 9 Monate gekürzt). Es wurde also also erster voller Elternzeitmonat der April genommen. Was ist denn nun richtig? Rechnet man die 8 Wochen nach Entbindung als Mutterschutz oder als Elternzeit? Vielen Dank schon einmal für Ihre Antwort. Jeany1983
von Jeany1983 am 20.11.2017, 22:04