Hallo Frau Bader, in dem Betrieb in dem ich tätig bin bzw war gibt es Leistungslohn, außer für Urlaub und Krank, da gibt es nur Mindestlohn. Habe für die zwei Wochen im April ein Teilzeit BV bekommen, das bedeutet ich habe nur noch 5 anstelle von 7 Stunden arbeiten müssen. Laut meinen Lohnzettel sind mir für die 10 Stunden BV nur der Mindestlohn von 8,84 Euro gezahlt worden. Ist das Rechtens oder müsste nicht ein Durchschnittslohn der letzten 3 Monate gezahlt werden? Habe dann am 5.5. ein volles BV bekommen. Wie verhält sich das dann mit dem Lohn? Bekomme ich bei vollem BV einen Durchschnittslohn oder auch nur den Mindestlohn?
von AK1981 am 19.05.2017, 15:32