Hallo,
ich bin mit meinem zweiten Kind schwanger (ET=30.06.17). Aktuell bin ich noch in Elternzeit und arbeite während der Elternzeit in Teilzeit (Teilzeitvertrag befristet auf die 1. Elternzeit bis 21.04.17). Meine Mutterschutzfrist beginnt am 19.05.17
Welches Gehalt dient als Grundlage für das Mutterschutzgeld (das Gehalt vor meiner 1. Elternzeit was auch dem Geld entspricht, dass ich ab 22.04.17 wieder verdiene) oder das Teilzeitgehalt (da die 3 vollen Monate vor dem neuen Mutterschutz als Grundlage gelten)?
Vielen Dank für Ihre Antwort
von
AnitaW
am 21.11.2016, 12:15
Antwort auf:
Wie errechnet sich mein Mutterschutzgeld
Hallo,
Sie beenden am tag vor Beginn des Mutterschutzes die EZ u bekommen MG aus dem vollen Lohn.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.11.2016
Antwort auf:
Wie errechnet sich mein Mutterschutzgeld
Das kommt drauf an ob Deine laufende EZ zum neuen Mutterschutz noch läuft oder diese dann beendet ist.
Wenn die EZ noch läuft, dann Mutterschutzgeld nach dem Teilzeitgehalt.
Ist sie dann beendet - und du schreibst ja das diese dann nicht mehr läuft, dann anhand deines Vollzeitgehaltes. Dein Teilzeitgehalt das du innerhalb der EZ bekommen hast darf für das Mutterschutzgeld nicht herangezogen werden. Es wird dann so gerechnet wie wenn Du 3 Monate Vollzeit bekommen hättest - notfalls aus Zeiten von vor dem Mutterschutz des ersten Kindes. Kurz gesagt also, das gleiche Mutterschutzgeld wie bei Kind1.
Für das Elterngeld aber wird dein Teilzeitgehalt angerechnet.
Mitglied inaktiv - 21.11.2016, 12:49