Hallo,
meine Tochter wurde 2/13 geboren und ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt. Sollte ich während der Elternzeit wieder schwanger werden, würde ich vermutlich ein BV bekommen. Momentan bekomme ich nichts (Elterngeld nur im ersten Jahr). Nun meine Frage:
Wie würde sich das Elterngeld für Kind 2 berechnen? Aus dem während des BV gezahlten "Lohnes" oder aus dem Zeitraum davor (d.h. 300€ mindestsatz)?
Vielen Dank und Liebe Grüße
A. Bank
von
Katie-Mama
am 13.10.2014, 11:01
Antwort auf:
Wie errechnet sich das Elternzeit nach BV?
Hallo,
es zählt der Lohn der letzten 12 Mo. vor der Geburt.
Wenn Sie da in EZ waren, zählt die zeit als "0".
Ein BV spielt in der EZ keine Rolle
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.10.2014
Antwort auf:
Wie errechnet sich das Elternzeit nach BV?
Wenn du nicht arbeitest, bekommst du auch kein BV während der Elternzeit.
Je mehr Monate deiner Schwangerschaft also noch in der EZ liegen, desto weniger Elterngeld bekommst du.
Kommt Kind 2 zB 3 Monate nach Elternzeitende zur Welt, sind das ca 1-2 Monate mit Gehalt - das bleibt also beim Mindestsatz.
Kommt Kind 2 zB 8 Monate nach Elternzeitende zur Welt, sind das fürs Elterngeld 6-7 Monate mit Einkommen (aus BV-Lohn).
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 13.10.2014, 11:28