Sehr geehrte Frau Bader, ich finde nach langem Suchen einfach keine Antwort auf meine Fragen und muss Ihnen jetzt einfach einmal schreiben. Ich habe am 28.07.14 mein 1.Kind bekommen. Elternzeit für 2 Jahre beantragt und lasse mir das Elterngeld zur Hälfte (aber für den gesamten Zeitraum) auszahlen. Frage 1) am 24.07.16 müsste ich eigentlich wieder arbeiten gehen, richtig? Aber ich könnte ggf. auch mein 3. Jahr Elternzeit anhängen, oder? Frage 2) wenn ich im 3. Elternzeitjahr wieder schwanger werde, in dem ich ja dann kein Geld beziehe, auf welches Einkommen wird dann mein "neues" Elterngeld berechnet. Bekommt man, dann nur den Mindestanteil oder werden dann hier die vollen letzten 12 Monate zu Grunde gezogen, in denen ich vor Schwangerschaft 1 arbeiten war? Vielen Dank für Ihre Hilfe Mit freundlichen Grüßen Cindy80
von Cindy80 am 02.02.2015, 14:22