Wie erfolgt Berechnung wenn in Elternzeit schwanger

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wie erfolgt Berechnung wenn in Elternzeit schwanger

liebe Frau Bader, unser Sohn wurde am 31.03.2015 geboren, also fast 8 Monate. wenn ich jetzt schanger werden würde, wie erfolgt die Berechnung? herzlichen Dank im Voraus.

von Kadis am 23.11.2015, 12:20



Antwort auf: Wie erfolgt Berechnung wenn in Elternzeit schwanger

Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor 2015 geboren ist. Wenn das Kind 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.11.2015



Antwort auf: Wie erfolgt Berechnung wenn in Elternzeit schwanger

Immer die 12 Monate vor Mutterschutz. Elterngeld bis zum ersten Geb. wird durch alten Lohn ersetzt. Ist also die Frage was Du ab dem ersten Geburtstag für ein Einkommen erwirtschaftest für das neue Elterngeld.

von Sternenschnuppe am 23.11.2015, 12:40



Antwort auf: Wie erfolgt Berechnung wenn in Elternzeit schwanger

das ist klar aber was ist mit den Monaten in denen ich Elterngeld bezogen habe.? War außerdem von August 2014 bis zum Februar 2015 also bis Mutterschutz beim ersten Kind arbeitslos.

von Kadis am 23.11.2015, 13:56



Antwort auf: Wie erfolgt Berechnung wenn in Elternzeit schwanger

EZ-Monate werden ausgeklammert, d.h., da kommt dann der letzte Lohn vor dem Mutterschutz. Da du da arbeitslos warst, sind das auch Nullrunden. Am Besten wäre also für dich, du arbeitest erst so viel nach der Elternzeit, dass du ein Jahr Gehalt hast. Ansonsten gibts nur den Mindestsatz (plus Geschwisterbonus).

von malini am 23.11.2015, 15:35



Antwort auf: Wie erfolgt Berechnung wenn in Elternzeit schwanger

Schliesse mich an. ALG1 geht auch mit 0€ in die neue Berechnung. Gibt dann also ohne Einkommen 300€ plus Geschwisterbonus 75€ bis das erste Kind 3 ist. Solltet ihr ( weiss ich ja nicht ) noch staatliche Leistungen bekommen, so wird das neue Elterngeld und der Bonus zu 100% als Einkommen gewertet, da es kein Lohnersatz ist. Wirklich lieber erst so arbeiten dass Du mit Schwangerschaft die neuen 12 Monate mit Einkommen generieren kannst. Sofern ihr auf ein gutes Elterngeld angewiesen seid

von Sternenschnuppe am 23.11.2015, 15:43



Antwort auf: Wie erfolgt Berechnung wenn in Elternzeit schwanger

Aber ich war vorher also von August 2014 bis zu Beginm des Mutterschutzes arbeitslos. Was passiert dann mit diesen Monaten?

von Kadis am 26.11.2015, 18:44



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