Wie berechnet sich mein Gehalt bei einem Beschäftigungsverbot?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wie berechnet sich mein Gehalt bei einem Beschäftigungsverbot?

Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin derzeit noch bis August in Elternzeit, habe aber die Möglichkeit ab Mai bis zum Ende der Elternzeit bei meinem Arbeitgeber für 16 Stunden pro Woche anzufangen. Danach wird neu entschieden wie viel ich zukünftig arbeiten möchte. Vollzeit oder Teilzeit. Der Vertrag wird vorerst nur befristet da wir gerne ein zweites Kind möchten. Leider ist das bei uns nicht so einfach, weil ich zwar immer Schwanger werde, aber die Schwangerschaft bei mir nicht hält und ich die Kinder bis jetzt immer zwischen der 5. Und 9. Woche verloren habe. Ich hatte bisher schon 5. Abgänge. 3 vor meinem Sohn und zwei danach. Es wird vermutet dass die Abgänge mit meinem Schwangerschaftsdiabetis zusammen hängen. Ich hatte bereits bei meinem Sohn deswegen von Beginn an ein Beschäftigungsverbot und werde auch bei meiner nächsten wieder ab Beginn eines bekommen. Mein Arbeitgeber weiß über meinen Kinderwunsch Bescheid und das ich evtl. Bald wieder Ausfalle. Er möchte mich jefoch trotzdem zurück haben. Leider konnte mir mein Chef keine Antwort auf meine Frage geben, da unsere Dame aus der Personalabteilung derzeit im Urlaub ist und erst einen Tag vor meinem geplanten Arbeitsbeginn zurück kommt. Meine Frage ist nun: Wie berechnet sich ab August das Gehalt im Beschäftigungsverbot wenn ich während meiner Teilzeitvereinbarung schwanger werde? Bekomme ich dann ab August mein altes Gehalt aus dem Vollzeitvertrag? Vielen Dank im Voraus.

von Magema1308 am 25.04.2017, 20:42



Antwort auf: Wie berechnet sich mein Gehalt bei einem Beschäftigungsverbot?

Hallo, 1. Wenn Sie Schwangerschaft Diabetes haben, ist das Beschäftigungsverbot das falsche Mittel, dann müssen Sie krankgeschrieben werden. Oder gibt es ein anderes Argument für das Beschäftigungsverbot? 2. Ansonsten bekommen Sie den Lohn, den Sie ohne Beschäftigungsverbot bekommen würden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.04.2017



Antwort auf: Wie berechnet sich mein Gehalt bei einem Beschäftigungsverbot?

warum solltest du das geld aus dem vollzeit vertrag erhalten wenn du einen teilzeitvertrag hast? ob der befristet ist oder nicht ist egal. du erhälst das, was du ohne bv also mir arbeit verdient hättest.

von mellomania am 25.04.2017, 21:01



Antwort auf: Wie berechnet sich mein Gehalt bei einem Beschäftigungsverbot?

Hallo mellomania, Wenn ich den Teilzeitvertrag nicht verlängere würde ab August ja mein Vollzeitvertrag wieder gelten. aufgrund des Bv könnte ich den aber nicht antreten. Also bekomm ich dann wieder mein volles Gehalt oder berechnet sich das aufgrund der letzten 3 Monate?

von Magema1308 am 25.04.2017, 21:20



Antwort auf: Wie berechnet sich mein Gehalt bei einem Beschäftigungsverbot?

Du würdest ab mai den TZ-Lohn bekommen. und sofern Du dann für nach der EZ nichts anderes vereinbarst, ab August mit Ende der EZ den VZ-Lohn. Man muss sich merken, in einem BV bekommt man immer das was man auch ohne bekommt. Mein zweiter Rat, auch wenn du nicht fragst, geht DRINGEND zu einem sehr guten Diabetologen. Frauen welche Schwangerschaftsdiabetes haben, bekommen in den meisten Fällen auch später Diabetes, dann Typ2 - auch Altersdiabetes genannt. Beide Diabetesformen haben wo die gleiche Grundproblematik, warum auch immer wird zwar Insulin produziert - auch ausreichend - aber der Körper kann es warum auch immer nicht nutzen. und wenn bei dir so früh schon derartig schwerwiegende Folgen eines Schwangerschaftsdiabetes auftreten das man darauf die Fehlgeburten zurück führt, dann würde ich eher mal drauf tippen du hast auch so schon eine Grundproblematik. Auf jeden Fall gehörst Du auch ohne Schwangerschaft bereits kontrolliert. daneben würde ich auch mal schauen lassen ob die Ursachen nicht woanders liegen, zB bei einer Gerinnungsstörung oder Hormonstörung. ich würde da durchaus auch zu raten mal in einer Kinderwunschklinik vorstellig zu werden.

Mitglied inaktiv - 25.04.2017, 21:34



Antwort auf: Wie berechnet sich mein Gehalt bei einem Beschäftigungsverbot?

Vielen Dank für deine Antwort. Eine Freundin hat mich heute so verunsichert, dass ich nicht mehr sicher war was ab August dann zählt. Ich bin bereits seit meiner ersten Schwangerschaft bei einem Diabetologen und werde auch regelmäßig durch gecheckt. Wir sind auch bereits in einer Kinderwunschklinik. Bereits die zweite.nach meinem letzten Abgang haben wir gewechselt weil ich gerne eine zweite Meinung haben wollte. Es wurde festgestellt, dass mein Mann und ich uns zu ähnlich sind, da ich aber auch eine Schilddrüsenunterfunktion (Haschimoto) habe, kann das leider nicht weiter behandelt werden. (Sagen beide Kliniken). Bei meinem Sohn habe ich deswegen Cortison die ersten Monate genommen, die neue Klinik sagt aber dass es keine Studie gibt, dass das Cortison hilft und dafür nur den Zucker in die Höhe treibt. Obwohl ich immer sofort schwanger wurde, haben uns die Ärzte zu einer Insemination geraten, weil man dann alles besser kontrollieren kann. Der erste Versuch ist leider gescheitert. Seit Freitag spritze ich wieder Hormone und habe nach Woche meinen zweiten Transfer. Ich hoffe jetzt einfach ganz fest, dass der zweite Versuch klappt und die Schwangerschaft hält. Bin seit dieser Woche auch bei einer TCM Ärtzin und versuche es mit Akupunktur.

von Magema1308 am 25.04.2017, 22:12



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