Sehr geehrte Frau Bader, ich habe vom 19.10. bis 31.12. 2016 Verletztengeld bezogen, gehe seit dem 1.1. (einschließlich) wieder arbeiten und werde am 6.2. ins Beschäftigungsverbot gehen, da ich schwanger bin und derzeit als Kinderkrankenschwester arbeite. Nun meine Frage: Wie berechnet sich in diesem Falle die Entgeldfortzahlung? Ich habe gelesen, dass sich das Geld im Beschäftigungsverbot auf den Lohn der letzte 3 Monate oder 13 Wochen bezieht.. bezieht dies das Verletztengeld mit ein? Oder wird nur mein eines, seit Ende der Arbeitsunfähigkeit erhaltenes Geld (für den Monat Januar) berücksichtigt? Also ~1200€ : 3 Monate = 400€ Lohn im Beschäftigungsverbot? Und wäre das der Fall, müsste ich dann Grundsicherung beantragen? Vielen Dank schonmal für Ihre Mühe, liebe Grüße Fanni Florian
von Fanni Florian am 29.01.2017, 19:24