Hallo Frau Bader, zu dem o. g. Thema gibt es ja schon eine Reihe an Informationen im Internet nachzulesen. Leider deckt sich in meinem konkreten Fall der von mir errechnete Urlaubsanspruch für 2016 nicht mit dem vom meinem Arbeitgeber mitgeteilten. Der erste Tag im Mutterschutz wird bei mir der 29.02.16 sein. Bei angenommener Geburt zum Stichtag wird der letzte Tag im Mutterschutz der 06.06.2016 sein. Im Anschluß daran gehe ich in Elternzeit. Mir ist bekannt, dass sich der Urlaubsanspruch mit jedem vollen Kalendermonat in Elternzeit um 1/12 des Jahresurlaubs verringert. Die Mutterschutzzeit gilt währenddessen als Beschäftigungszeit und der Urlaubsanspruch verringert sich dadurch nicht. Mir wurde jetzt mitgeteilt, dass nur ein anteiliger Urlaubsanspruch für Januar und Februar besteht. Is dies so richtig? Meines Erachtens müsste der Urlaubsanspruch anteilig bis einschließlich Juni berechnet werden, da der Juli der erste volle Monat in Elternzeit ist. Können Sie hier "Licht ins Dunkel" bringen? Welche Aussage (und warum) ist korrekt? Vielen Dank und viele Grüße!
von BabyTransporter am 23.10.2015, 14:57