Liebe Frau Bader, mir ist der Urlaubsanspruch während der Elternzeit meines Mannes mit Teilzeitarbeit nicht klar. Gehen wir davon aus, dass das Kind am 24.4.14 geboren wird. Würde mein Mann nun zwei Monate Elternzeit am Stück nehmen, vom 24.4. bis 23.6.14, dann würde sich sein Gesamturlaub von 30 Tagen auf 27,5 Tage verkürzen. Richtig? Würde er zwei getrennte Elternzeit-Monate nehmen, z.B. vom 24.4. bis 23.5. und vom 24.8. bis 23.9., dann würde sich sein Urlaubsanspruch nicht reduzieren. D.h., er hätte weiterhin 30 Tage Urlaub, richtig? Geplant ist jedoch, dass er während der getrennten Elternzeit-Monate 8 Wochenstunden arbeitet. Sein Arbeitgeber hat ihm jetzt einen Jahres-Urlaubsanspruch von 26 Tagen bescheinigt. D.h., er bekommt für die 10 Monate, in denen er Vollzeit arbeitet 25 Tage anteilig berechnet, für die beiden Elternzeit-Monate 1 Tag. Das würde ja bedeuten, dass mein Mann durch die Teilzeitarbeit in zwei getrennten Elternzeit-Monaten benachteiligt wäre: 2 Elternzeit-Monate am Stück ohne Teilzeit = 27,5 Urlaubstage 2 Elternzeit-Monate getrennt ohne Teilzeit = 30 Urlaubstage 2 Elternzeit-Monate getrennt mit Teilzeit 8 WS = 26 Urlaubstage Jetzt fragen wir uns, ob die Berechnung seitens des Arbeitgebers richtig ist. Können Sie uns weiterhelfen? Vielen Dank und Gruß Tina
von TinaBX1 am 07.04.2014, 15:07