Hallo Frau Bader,
ich bin Ärztin und seit Januar Mutter. In der Schwangerschaft durfte ich ja keine Bereitschaftsdienste mehr machen, habe aber anteilig entsprechend den Vormonaten Geld dafür bekommen. Nun habe ich Elternzeit und deutlich weniger Gehalt bekommen. Werden da die Dienste nicht mehr berücksichtigt? Ich dachte, das wird anhand der letzten 3 Monatsgehälter berechnet und davon 30x13 Euro abgezogen.
Vielen Dank für Ihre Hilfe, Ulrike W.
von
Jonamami
am 26.03.2013, 13:58
Antwort auf:
Wie berechnet sich der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld?
Hallo,
ja, Sie bekommen den durchschnittlichen Lohn weiter (die Differenz von den 13 € der KK zum üblichen Lohn)
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.03.2013
Antwort auf:
Wie berechnet sich der Arbeitgeberzuschuss zum Mutterschaftsgeld?
Du erhältst von der KK 13€ pro Kalendertag bis der Mutterschutz endet u die Differenz erhältst du von deinem AG!
Also solltest du auch das gleiche Gehalt( was du die letzten 3 Monate bekommen hast ) bis Ende des Mutterschutz erhalten, nur das du jetzt von der KK u vom AG Geld bekommst!
Nur musst du dich bei deiner KK melden, sonst weiß die ja nicht, was u ab wann die Zahlen müssen (ab Tag der Entbindung zahlt die KK)!
LG
von
Sunmoonstars
am 27.03.2013, 11:11