Wie berechnet sich das Mutterschaftsgeld und Elterngeld nach Krankengeldbezug

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wie berechnet sich das Mutterschaftsgeld und Elterngeld nach Krankengeldbezug

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin bis zu meinem Muttersschutz wegen nicht schwangerschaftsbedingter Krankheit krankgeschrieben. Der Mutterschutz beginnt Anfang Dezember, d.h bis dorthin bin ich dann 9 Wochen krankgeschrieben wovon ich 6 Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber bekommen habe und 3 Wochen Krankengeld beziehen werde. Meine Frage nun, wie berechnet sich das Mutterschaftsgeld und das Elterngeld? Muß der Arbeitgeber trotzdem Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zahlen? Vielen Dank für Ihre Antwort

von Januarmami2013 am 14.11.2012, 22:44



Antwort auf: Wie berechnet sich das Mutterschaftsgeld und Elterngeld nach Krankengeldbezug

Hallo, beim Elterngeld zählen diese Monate mit null. Fallen Zeiten von Lohnfortzahlung und Krankengeld in den Berechnungszeitraum, werden nicht diese Beträge, sondern das davor bezogene Arbeitsentgelt als Berechnungsgrundlage herangezogen. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.11.2012



Antwort auf: Wie berechnet sich das Mutterschaftsgeld und Elterngeld nach Krankengeldbezug

Hallo, ich meine bei mir hat sich damals das muschugeld etwas reduziert, aber auf das eh wirkt es sich nicht aus wenn man Ss bedingt krank ist.

von CKEL0410 am 15.11.2012, 08:14



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