Sehr geehrte Frau Bader,
ich bin bis zu meinem Muttersschutz wegen nicht schwangerschaftsbedingter Krankheit krankgeschrieben. Der Mutterschutz beginnt Anfang Dezember, d.h bis dorthin bin ich dann 9 Wochen krankgeschrieben wovon ich 6 Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber bekommen habe und 3 Wochen Krankengeld beziehen werde.
Meine Frage nun, wie berechnet sich das Mutterschaftsgeld und das Elterngeld? Muß der Arbeitgeber trotzdem Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zahlen?
Vielen Dank für Ihre Antwort
von
Januarmami2013
am 14.11.2012, 22:44
Antwort auf:
Wie berechnet sich das Mutterschaftsgeld und Elterngeld nach Krankengeldbezug
Hallo,
beim Elterngeld zählen diese Monate mit null.
Fallen Zeiten von Lohnfortzahlung und Krankengeld in den Berechnungszeitraum, werden nicht diese Beträge, sondern das davor bezogene Arbeitsentgelt als Berechnungsgrundlage herangezogen.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.11.2012
Antwort auf:
Wie berechnet sich das Mutterschaftsgeld und Elterngeld nach Krankengeldbezug
Hallo, ich meine bei mir hat sich damals das muschugeld etwas reduziert, aber auf das eh wirkt es sich nicht aus wenn man Ss bedingt krank ist.
von
CKEL0410
am 15.11.2012, 08:14