Wie berechnet sich das Elterngeld wenn man in der Elternzeit schwanger wird

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wie berechnet sich das Elterngeld wenn man in der Elternzeit schwanger wird

Sehr geehrte Frau Bader, Wir haben bereits 2 Kinder, einen 7 jährigen und ein 8 Monate altes Baby.Ich bin derzeit in Elternzeit und wollte ab September wieder arbeiten gehen. Nun haben wir den Entschluss gefasst ein drittes Kind zu bekommen und zwar so bald wie möglich. Ich hatte in beiden vorhergehenden SS ein Beschäftigungsverbot und würde auch wieder eines erhalten. Mein Elterngeld läuft im August aus. Wenn ich jetzt ab September schon schwanger bin (quasi nicht arbeiten kann) und dann sofort wieder im Beschäftigungsverbot bin, wie berechnet sich dann unser Elterngeld für das dritte Kind?

von maxiundmoritz am 24.04.2013, 13:22



Antwort auf: Wie berechnet sich das Elterngeld wenn man in der Elternzeit schwanger wird

Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.04.2013



Antwort auf: Wie berechnet sich das Elterngeld wenn man in der Elternzeit schwanger wird

Hallo Frau Bader, Ich erhalte monatl 370 euro elterngeld auf 24 monate verteilt. Nun bin ich wieder schwanger . Mein zweites kind wird in der Elternzeit noch geboren. Bekomme ich für das zweite kind denn den mindestsatz von 300 euro plus 75 euro geschwisterbonus? wenn ich wieder 24 monate zuhause bleibe werden die 375 euro wieder geteilt durch zwei? danke für ihre antwort liebe grusse Letty

von Letty74 am 27.10.2013, 11:47



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