Sehr geehrte Frau Bader,
im April wurde ich an einem Tumor in der Hand operiert und bin derzeit noch Arbeitsunfähig,da ich noch sehr eingeschränkt bin und als OP-Schwester derzeit nicht arbeiten kann. Ich beziehe Krankengeld und bin jetzt schwanger in der 5.ssw,nun zu meiner Frage:Wird das Elterngeld vom normalen Lohn berechnet?Zählt das Krankengeld mit hinein?Wie ist das mit einem Beschäftigungsverbot?Wie würde ich dann bezahlt werden?
Über eine baldige Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Wuzzelmama
von
Wuzzelmama
am 15.06.2015, 19:26
Antwort auf:
Wie berechnet sich das Elterngeld,nach Bezug von Krankengeld?
Hallo,
da die Krankheit nichts mit der SchwS zu tun hat, zählen diese Monate als 0 €.
Ein Bv hilft nichts, da die Krankschreibung vorgeht.
Sie bekommen nach dem Lohn Krankengeld, die SchwS ändert daran nichts.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.06.2015
Antwort auf:
Wie berechnet sich das Elterngeld,nach Bezug von Krankengeld?
Krankengeld zählt mit 0€ für das Elterngeld.
Ist ja nicht schwangerschaftsbedingt.
Ab wann könntest Du denn mit der Hand wieder arbeiten?
Wenn Du jetzt die Krankmeldung gegen das BV wechselst und sie können Dich woanders einsetzen, dann wäre es sehr auffällig wegen der Hand njcht arbeiten zu können.
Alles Gute für die Schwangerschaft.
von
Sternenschnuppe
am 15.06.2015, 20:07