Wie berechnet sich das Elterngeld im Falle eines 2. Kindes

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wie berechnet sich das Elterngeld im Falle eines 2. Kindes

Sehr geehrte Frau Bader, danke für Ihre Zeit. Folgendes: Ich befinde mich nun in meinem dritten Jahr Elternzeit. Ich habe das komplette erste Jahr Elterngeld bezogen. Seit dem 2. Jahr habe ich kein Einkommen mehr. Wir haben einen Kredit aufgenommen zum Bauen, wir hatten erneutes Elterngeld mit einberechnet, leider hatte ich eine stille Geburt in der 21. SSW und nun wissen wir finanziell gesehen nicht was das beste ist. Würde ich im Falle einer erneuten Schwangerschaft im 3. Jahr Elternzeit, genau das selbe Elterngeld wie bei Kind 1 im ersten Jahr erhalten, da ich zwischenzeitlich kein anderes Einkommen mehr hatte oder werden die letzten 2 Jahre ohne Einkommen herangezogen und nur der Mindestsatz bezahlt? Es geht mir darum, ich möchte mich bald entscheiden ob ich evtl. früher wieder arbeiten gehe, habe aber Angst, dass sich das Elterngeld für Kind 2 erheblich reduzieren würde da ich wenn nur halbtags oder auf 400 Euro Basis arbeiten würde. Liebe Grüße

von orchidee1201 am 04.03.2021, 14:51



Antwort auf: Wie berechnet sich das Elterngeld im Falle eines 2. Kindes

Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (bis zum 14 LM) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Soweit die Tatbestände des Abs. 1 Satz 2 erfüllt sind, erfolgt grundsätzlich eine Ausklammerung der betreffenden Monate. Eines gesonderten Antrags bedarf es nicht. Die berechtigte Person kann auf die Ausklammerung von Monaten nach Abs. 1 Satz 2 nicht verzichten (BSG-Urteil vom 16.03.2017, AZ B 10 EG 9/15 R). Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.03.2021



Antwort auf: Wie berechnet sich das Elterngeld im Falle eines 2. Kindes

Du würdest nur den Mindestsatz erhalten, da immer die 12 Monate für Geburt/Mutterschutz gelten. EZ/EG wird nur bis max. 14. Lebensmonat ausgeklammert. Um also die alte Höhe zu erreichen, must du erst einmal 12 Monate lang so arbeiten wie vor Kind 1.

von KielSprotte am 04.03.2021, 15:01



Antwort auf: Wie berechnet sich das Elterngeld im Falle eines 2. Kindes

Hallo kielsprotte, Danke für deine Antwort. Das heißt wenn ich jetzt halbtags arbeiten würde, dann ist das nicht nachteilig für das elterngeld für Kind 2 sondern sogar von Vorteil weil das halbtags Einkommen (67%)höher sein wird als der Mindestsatz.

von orchidee1201 am 04.03.2021, 15:41



Antwort auf: Wie berechnet sich das Elterngeld im Falle eines 2. Kindes

Hallo liebe Frau Bader, danke für die schnelle Rückmeldung. Ich kann es im Moment nicht verstehen, tut mir leid. heißt das ich bekomme nur den Mindestsatz oder werden die Monate die ich vor Kind 1 gearbeitet habe mit angerechnet? tut mir leid mein Kopf ist so voll momentan, ich suche nur nach einer finanziellen Lösung momentan kann aber nicht richtig denken

von orchidee1201 am 04.03.2021, 15:46



Antwort auf: Wie berechnet sich das Elterngeld im Falle eines 2. Kindes

Massgeblich sind wieder die 12 Monate vor neuen Mutterschutz. Dieses Einkommen wird genommen. Bei 67% Stelle wird es mehr als der Mindestsatz. Vom ersten Kind wird da leider nix mehr genommen, die Kinder werden zu weit auseinander sein. Tut mir leid

Mitglied inaktiv - 04.03.2021, 16:14



Antwort auf: Wie berechnet sich das Elterngeld im Falle eines 2. Kindes

Tut mir leid, was euch da passiert ist! Bist du denn angestellt oder selbstständig? Denn wenn du angestellt bist und die Geburt erst kürzlich war, dann hättest du auch bei dem Kind, das leider gestorben ist, nur den Mindestsatz bekommen. Das nur so nebenbei. Denn es wird nicht die komplette Elternzeit rausgerechnet sondern nur die ersten 12-14 Monate Elterngeldbezug. Falls also 2,5 Jahre oder mehr Altersabstand bestanden hätte, hättest du nur den Mindestmaß bekommen. Wenn du also arbeiten gehst, erhöht sich das Elterngeld, sofern du mehr als 300 Euro monatlich verdienst. Alles Gute euch!

von 85kathali am 04.03.2021, 18:36



Antwort auf: Wie berechnet sich das Elterngeld im Falle eines 2. Kindes

Hallo, Ja der Alters Abstand wäre dann genau 2,5 Jahre gewesen. OK, dann ist alles klar. Dann werde ich nun Teilzeit beantragen.

von orchidee1201 am 04.03.2021, 19:24



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Elterngeld bei kind 2 selbstständig

Hallo Frau Bader, Ich bin zur Zeit in Elternzeit und möchte mich nebenher  selbstständig machen. Zufällig passt es ganz gut zu unserer Familien Planung, da wir bald auch ein zweites Kind  planen. Ich habe nun gelesen, dass man das Elterngeld in der selben Höhe durch eine Selbstständigkeit bekommen kann wie bei Kind 1.  Mein 1. Kind wurde im ...


Elterngeld ab April

Sehr geehrte Frau Bader,   wieder mal eine Frage von mir. :-) Vielen Dank bereits im Voraus für Ihre Antwort.  Heute würde überrascht mein Kaiserschnitttermine um 10 Tage nach hinten auf den 02.April verschoben. Jetzt überlegen wir was das neue Elterngeldgesetz ab 01.April für uns bedeutet. Mein Mann hat ab dem Tag der Geburt 2 Monate ...


Elterngeld Plus Bezug und Arbeitgeberwechsel

Guten Tag  Ich habe eine Frage .. kurz zu meiner Situation: ich bin derzeit schwanger und in Mutterschutz. Davor war ich im Beschäftigungsverbot. Ich habe vor das Elterngeld zu splitten - 6 Monate Basis und 12 Monate Elterngeld plus. Beim Elterngeld plus würde ich gerne 12 Stunden wöchentlich Teilzeit arbeiten. Nach dem Elterngeld Bezug würde i...


1 Jahr Elternzeit, 2 Jahre Elterngeld, geht das?

Guten Tag, ich bin angestellt, mein ET ist der 16.05.24, ich habe folgende Frage: Ich möchte beim Arbeitgeber 1 Jahr Elternzeit anmelden, danach möchte ich wieder Teilzeit arbeiten (vermutlich um die 20-24 Wochenstunden) Kann ich trotzdem das ElterngeldPlus 2 Jahre lang beziehen? Oder soll ich unbedingt Basiselterngeld nehmen für nur 1 Jahr?...


Elterngeld zürckfordern

Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrte Frau Bader,    hiermit wollte ich unser( ich und meine Frau) Problem mit der Elterngeldstelle teilen, vielleicht können Sie uns helfen und Rat geben,   für meine Töchter sie ist am 20.04.2022 geboren, und ich habe vorher das Elterngeld ( Basis )für mich und für meine Frau beantragt, und ich habe de...


Bürgergeld im Anschluss an Elterngeld

Guten Tag Frau Bader, ich hatte mit Freunden letztens eine Diskussion bzgl. Bürgergeld (ist ja derzeit ein sehr aufgeheiztes Thema) und Elternzeit. Leider konnten wir hierzu keine konkreten Informationen im Internet finden und möchte nun Sie fragen. Es ist ja so, dass man nach dem Ende des Elterngeldes (wenn man es z.B für 1 Jahr genommen hat) ...


Elterngeld Antrag

Hallo, ich wollte mal fragen, was für Unterlagen man einreichen muss für den Elterngeld Antrag , wenn man derzeit in Elternzeit ist?  die alten Gehaltsabrechnungen, die bald über zwei Jahre alt sind machen keinen Sinn oder? Ich bin seit Juni 2022 in Elternzeit , davor war ich Angestellt aber seit her bin ich nur zu Hause. Über eine kurze Rückmeld...


Elterngeld nach Geburt im EU Aisland

Unsere Tochter wurde vor 3.5 Jahren im EU Ausland geboren. Zu dieser Zeit waren wir im Ausland tätig und nicht in Deutschland gemeldet.  Wir sind circa 10 Monate nach der Geburt nach Deutschland gezogen und hatten seither die Annahme daß wir für sie kein Elterngeld beantragen können.  Ist diese Annahme richtig oder geht das trotz der Geburt ...


Elterngeld bei Umzug von EU-Land nach Deutschland (Kind älter als 15 Monate)

Liebe Frau Bader, Mein Partner und ich wohnen seit einigen Jahren in Belgien, wo auch unser Kind (19 Monate) geboren wurde. Nun möchten wir nach Deutschland zurückkehren, um näher bei unseren Familien zu wohnen. Da wir in Belgien noch keine Elternzeit genommen und somit auch kein Elterngeld bezogen haben, fragen wir uns nun, ob wir dieses in...


Elterngeld Partnermonate

Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zu den Partnermonaten beim Elterngeld. Ich werde bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre Elternzeit anmelden. Werde aber das Elterngeld innerhalb von 12 Monaten auszahlen lassen. Mein Mann wird 2 Monate Elternzeit beantragen. Ich habe gelesen, dass er nur noch ein Monat parallel mit mir nehmen kann. Bedeutet das,...