Guten Tag Frau Bader,
mein 1. Kind ist am 23.8.16 geboren, ich befinde mich bis 23.8.17 in Elternzeit, also müsste zu diesem Termin arbeiten gehen. Allerdings habe ich festgestellt, dass ich wieder schwanger bin. Der Termin für mein 2.Kind wurde für März 2018 datiert.
Wie berechnet sich mein Elterngeld für mein 2.Kind?
Kann man die Elternzeitmonate ausklammern lassen? Oder wird es mit 0 berechnet?
Welches Verhalten wäre für mich das günstigste?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
MfG Katarina
von
Katarina238
am 14.06.2017, 22:31
Antwort auf:
Wie berechnet sich das Elterngeld für mein zweites Kind?
Hallo,
es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG.
Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten.
Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor.
Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor 2015 geboren ist.
Wenn das Kind 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen.
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 19.06.2017
Antwort auf:
Wie berechnet sich das Elterngeld für mein zweites Kind?
Du erzielst ab 24.08.17 wieder Einkommen? Dann würde das selbstverständlich berücksichtigt.
Mitglied inaktiv - 14.06.2017, 22:46
Antwort auf:
Wie berechnet sich das Elterngeld für mein zweites Kind?
Das ist recht simpel, ab dem 23.08 gehst du wieder normal arbeiten. Das was du da dann als Einkommen erzielst wird für das neue EG berücksichtigt. Das was dann an den 12 maßgeblichen Monaten Einkommen fehlt, wird durch Einkommen von vor der Geburt von Kind1 ersetzt. Heißt also, die EG-Monate und Mutterschutzzeiten werden automatisch ausgeklammert. Also alles OK, da wird nichts mit 0 € berechnet. Das wäre nur von Belang wenn du nach dem 1ten Geburtstag nicht wieder arbeiten würdest. Wer aber mindestens Minijob bzw besser Teilzeit arbeitet, erarbeitet wieder in dem Zeitraum zwischen 1ten Geburtstag und nächster Geburt neues EG.
Mitglied inaktiv - 15.06.2017, 08:59