Sehr geehrte Frau Bader, ich bin in der 11. Ssw und erst seit August 2014 Berufstätig. Ich habe von August bis Oktober nur eine 50% Stelle gehabt und seit November 100%. Jetzt werde ich vermutlich aufgrund von ständigen Komplikationen ein Beschäftigungsverbot erhalten. Meine Frage ist nun werde ich dann das volle Gehalt erhalten da ich ja zuletzt Vollzeit gearbeitet habe? Oder rechnet sich das dann aus den letzten Monaten zusammen? Fließt das Gehalt während des BV in die Berechnung des Elterngelds mit ein? Vielen Dank!
von Else123 am 04.12.2014, 11:15