Hallo Frau Bader, mein Mann hat zwei Lebensmonate Elternzeit beantragt, für die er Elterngeld bezieht. Dies fällt ja bei einer späteren Arbeitslosigkeit bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes heraus. Zudem hat er im Anschluss noch drei weitere Elternzeitmonate in denen er 30 Std. pro Woche arbeitet. Werden diese Monate beim Arbeitslosengeld berücksichtigt? Oder zählen bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes ausschließlich die Monate Vollbeschäftigung vor der Elternzeit? Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort. Tina
von TinaBX1 am 04.03.2012, 18:57