Wie beantrage ich nachträglich Elternzeit?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wie beantrage ich nachträglich Elternzeit?

Hallo! Golgende Situation: Im Mai bekam ich unser erstes Kind, nach dem gesetzlichen Mutterschutz, also 8 Wochen nach Geburt ging ich wieder arbeiten... nun möchte ich aber doch in Elternzeit gehen. Wie stelle ich das am Geschicktesten an? Vielen Dank für Ihre Mühe! Saskia Bernstein

von sbernstein1008 am 09.11.2012, 17:33



Antwort auf: Wie beantrage ich nachträglich Elternzeit?

Hallo, Sie beantragen schriftlich mit Frost 7 Wo EZ Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.11.2012



Antwort auf: Wie beantrage ich nachträglich Elternzeit?

Beim Chef anfragen, er kann ablehnen. Die ersten zwei Jahre hast Du Dich verbindlich festgelegt, so sieht es das Gesetz vor. Nun muss er dem nicht mehr zustimmen. Manche Chefs machen das aber dennoch, kommt ja auch drauf an wie der Betrieb so organisiert ist. Viel Glück

von Sternenschnuppe am 09.11.2012, 18:22



Antwort auf: Wie beantrage ich nachträglich Elternzeit?

Einfach mit einer Frist von 7 Wochen! Warum? Weil du bisher noch keine Elternzeit angemeldet hast! Hättest du zB schon ein halbes Jahr EZ genommen (oder einen anderen Zeitraum), dann hättest du dich damit für einen 2 Jahreszeitraum festlegen müssen. Das heißt der AG hätte davon ausgehen können, dass du zu den anderen Zeiten auf keinen Fall EZ haben willst. Da du aber noch nix angemeldet hast.....machst du eine ganz normale Erstanmeldung! Gruß Sabine

von SumSum076 am 09.11.2012, 20:22



Antwort auf: Wie beantrage ich nachträglich Elternzeit?

Klar, wenn Du noch gar nichts dazu gesagt hast, dann ist das nicht ablehnbar. Wie ist das aber wenn sie klar gesagt hat, dass sie keine Elternzeit nimmt ? Das ist dann doch auch eine Art Festlegung, oder ? Und dann verbindlich ?

von Sternenschnuppe am 09.11.2012, 22:32



Antwort auf: Wie beantrage ich nachträglich Elternzeit?

Ich stelle jetzt einfach mal die Vermutung an, dass da selbst ein Schriftstück "nichtig" wäre, da die EZ schon ziemlich hoch angesehen wird! Und im BEEG steht ja auch, dass EZ nicht per Vertrag ausgeschlossen werden kann! Gruß Sabine

von SumSum076 am 10.11.2012, 09:26



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