Hallo Frau Bader, ich erwarte Anfang Dezember mein Kind, Meine bisherige Stelle wird jetzt unbefristet neu besetzt. Ich werde voraussichtlich eine neue Stelle von meinem Arbeitgeber (großer Konzern) angeboten bekommen. Gerne möchte ich während der 2 Jahre Elternzeit in Teilzeit arbeiten. Die Entscheidung ab wann genau, fällt mir jedoch noch schwer und ehrlich gesagt, hängt dies für mich von der angebotenen Stelle ab. Für eine gute Position würde ich ab Oktober 2014 zurück gehen, ansonsten erst ab März 2015. Wir kann ich das rechtlich korrekt formulieren? Kann ich eine Stelle für Oktober ausschlagen ohne den Anspruch auf eine spätere Teilzeitstelle zu verlieren? Hier meine erste Formulierung. "Sehr geehrte Damen und Herren, unser Sohn ist am XX.XX.XXXX geboren. Zur Betreuung beantrage ich hiermit 2 Jahre Elternzeit, bis zum XX.XX.XXXX. Ich beabsichtige innerhalb der Elternzeit ab frühestens Oktober 2014, spätestens März 2015 in Teilzeit wieder zu arbeiten. Bitte lassen Sie uns rechtzeitig über die Möglichkeiten sprechen." Ich danke vielmals für Ihren rechtlichen Rat.