Wie arbeitsverhältnis am besten beenden

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wie arbeitsverhältnis am besten beenden

Hallo Frau Bader, Mein Fall sieht so aus... Am 6.6.15 endete meine zwei jährige elternzeit. Zu diesem Zeitpunkt war ich gerade wieder schwanger. Dies teilte ich meinem AG mit. Ich hatte bereits in der ersten schwangerschaft ein beschäftigungsverbot welches auch diesmal wieder aktiv geworden wäre. Bis zur Klärung aller Umstände wurde ich vom hausArzt krankgeschrieben da mein Gynäkologe in urlaub war. Nun habe ich leider eine fehlgeburt erlitten und wurde der Psyche wegen bis zum 03.7.15 krankgeschrieben. Nun muss ich am Montag zur Klärung wie es weiter geht ins geschäft und wäre gerne vorbereitet da mein Chef gerne zu krummen Sachen neigt. Ich habe aktuell keine Betreuung für meine Tochter, und bin zeitlich nicht flexibel was bei meinem AG eigentlich wichtig ist (Gastronomie) Ich möchte trotz fehlgeburt auch gerne wieder schwanger werden und habe nicht vor nach erneuter elternzeit in die Gastronomie zurückzukehren. Ich möchte also auch keine Verlängerung der elternzeit. Muss ich nun kündigen oder muss dies der AG tun? Der Monat in dem ich nun krankgeschrieben war muss doch entlohnt werden von ihm oder? (Ich hoffe kein falsches Bild zu hinterlassen aber ich habe sehr schlechte Erfahrungen gen mit meinem Chef gemacht in Sachen Zahlungen und will daher gerne wissen was mir zusteht und was nicht) Vielen Dank MeGu

von MeGu am 30.06.2015, 19:08



Antwort auf: Wie arbeitsverhältnis am besten beenden

Hallo, mir ist Ihr Status nicht so ganz klar. Die EZ endete und der Vertrag lebte wieder auf? Und jetzt sind Sie krankgeschrieben u haben keine Kindesbetreuung? Wie hätten Sie es denn ohne SchwS gemacht? Eigentlich wäre das beste, in die EZ zurückzugehen (Frist 7 Wo. - vllt. stimmt Ihr AG auch sofort zu) u das 3. Jahr zu nehmen. Ansonsten bekommen Sie keine Leistung von der Agentur f A., da Sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.07.2015



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Hi, Ich kenne das Problem, hatte jetzt auch nach meiner Stillen Geburt probleme mit meinem Jetzt Ex- Chef gott sei dank. Wenn du halt selber Kündigst, bekommst du Keine Abfindung. Ich habe mich Kündigen Lassen und habe jetzt nach Über 9 Jahre wo ich dort gearbeitet habe, eine Abfindung mit meinem Anwalt eingeklagt und recht bekommen er musste mich Abfinden und meinen Urlaub und Überstunden Raus bezahlen. War einiges. Ich fange morgen eine neue Arbeitsstelle an. Lg Betti84

von Betti84 am 30.06.2015, 19:15



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Danke für deine antwort. In wieweit dein und mein Fall sich ähneln weiss ich leider nicht aber ich hoffe auch erfolgreich zu sein. Ich komme mir so doof vor dass ich nun so unwissend dasitze. Ich war mir sicher wieder schwanger zu sein beim Ende der elternzeit....was ja auch so war....nur habe ich zu keiner Zeit mit einer fehlgeburt gerechnet und mich daher auch nie damit befasst was dann wäre. Ich glaube nicht dass mein Arbeitgeber mir kündigen muss sondern eher ich da ich ja nichtmehr der Arbeit nachgehen kann....dass hätte ja aber eine Sperre beim Arbeitsamt zur Folge und das möchte ich natürlich wenn geht vermeiden

von MeGu am 30.06.2015, 21:20



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Einen rechtlichen Anspruch auf Abfindung hat man eh nicht. Wenn der Chef wirklich fies ist, besteht er auf Einhaltung des VZ-Vertrages. Den Du ja nicht einhalten kannst. Also dürfte Kündigung dann erfolgen, bei dem er, wenn er wirklich fies ist, sogar Schadensansprüche unter Umständen geltend machen könnte. Dazu gibt es natürlich eine Sperre beim Arbeitsamt wegen eigenverschuldeter Kündigung. Und ja, Du musst kündigen, den du begehst den Vertragsbruch. Geh am besten morgen noch zum Arbeitsamt, schildere denen die Sachlage, auch das Du keine Kinderbetreuung hast und Kündigung droht. Und dann versuch per Auflösungsvertrag da rauszukommen. Allerdings, solange du keine Kinderbetreuung hast, wirst du auch kein Arbeitslosengeld1 bekommen. Fraglich ist also, zumal die Anmeldefristen ja im März für KiGa usw waren, was ihr ansonsten vor der Schwangerschaft geplant hattet? Das weitaus bessere wäre, Du verlängerst die EZ - wenn Dein Chef da jetzt mitspielt, erholst dich erst einmal und suchst aus der EZ heraus einen neuen Job und dann zu kündigen. Zumal auch wegen Krankenversicherung und Co. Und, mein Beileid und alles Gute für die Zukunft.

Mitglied inaktiv - 30.06.2015, 21:24



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Wäre auch mein Rat. Du hast ja noch das 3. Jahr. Sofort melden, die 7 Wochen AU wenn es Dir wegen der Fehlgeburt noch schlecht geht. Also arbeitsunfähig schlecht, dass es schlecht geht nach einer FG ist klar. Mein Beileid . Elternzeit muss 7 Wochen eher gemeldet werden. Frage mich aber auch wie das geplant war wenn Du nicht schwanger gewesen wärst. Betreuung ? Wenn Elternzeit allerdings ok wäre, in der Du auch kein Geld bekommst, dann überstehst Du auch die Sperre. Wenn verheiratet, dann kannst Dich bei Deinem Mann familienversichern , sofern er nicht privat versichert ist. Aber für ALG1 braucht es Betreuung fürs Kind, Du musst dem Markt zur Verfügung stehen.

von Sternenschnuppe am 30.06.2015, 23:29



Antwort auf: Wie arbeitsverhältnis am besten beenden

Es gab garkeine andere Option für mich als wieder schwanger zu sein... auch jetzt nicht. Mein AG und ich hatten schon damals bei meiner ersten SS so viele Probleme miteinander dass ich nie vorhatte wieder dort zu arbeiten. Geplant war nach der 2. SS eine Weiterbildung zu machen und somit dann wieder in meinem gelernten beruf zu arbeiten. Ist nun leider alles anders gekommen als gedacht....mal abgesehen von der fehlgeburt brauchte es diesmal länger als beim ersten mal um schwanger zu werden, dass hatte ich nicht einkalkuliert. Aber Fakt ist für diese Firma werde ich nie mehr arbeiten... und da für mich keine andere kinderbetreuung ausser kita in frage kommt sehe ich mich auch nicht in der lage mir eine neue stelle zu suchen.... Ich werde schauen dass ich mir die elternzeit doch verlängern lasse falls das noch möglich ist....und bleibe in der Hoffnung dass es doch bald mit dem erneuten Glück klappt.....Geld ist eher zweitrangig für mich

von MeGu am 30.06.2015, 23:57



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Wenn ihr es Euch finanziell leisten könnt, dass Du daheim bleibst, dann kündige. Mitversichern beim Mann wegen Krankenkasse und dann bist Du eben Hausfrau ( völlig neutral gesprochen, wenn ihr das packt und entscheidet, ist das doch total ok ) Beim nächsten Kind wird es dann allerdings nur den Mindestsatz geben beim Elterngeld.

von Sternenschnuppe am 01.07.2015, 07:38



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