Wie Verhalte ich mich gegenüber AG, wenn der mir nach der EZ keinen JOb bietet?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wie Verhalte ich mich gegenüber AG, wenn der mir nach der EZ keinen JOb bietet?

Guten Morgen, ich arbeite seit 3 Jahren im Exportvertrieb eines Unternehmens und war daher zu 60-70% während meiner Tätigkeit auf Reisen. Zum Schutz des Kindes habe ich dem Arbeitgeber (AG) schon in der 8.SSW mitgeteilt, dass ich Schwanger bin. Meine Reisen wurden umgehend an zwei Kollegen abgegeben, ohne Rücksprache, das war mir aber ganz recht. Allerdings musste ich weitere 1 1/2 Monate auf ein Gespräch mit der GF warten, zu den Themen Elterzeitlänge und Arbeitsplatz nach der Elternzeit. Die GF ging von vornherein davon aus, dass ich nur in TZ zurückkehren würde und, dass ich mindestens ein Jahr Elternzeit nehmen würde und teilte mir mit, dass man bereits jemanden suche der mich "ersetzt". Würde mir "der Traumjob", während der EZ "über den Weg laufen" solle ich diesen doch bitte annehmen, da man keine Stelle mehr für mich hätte. Man hätte ohnehin bereits "zu viele" neue Leute eingestell und damit sei auch kein Arbeitsplatz mehr frei. Da ich sehr flexibel sein kann, durch den Job meines Mannes bot ich an anfangs auf 30Std Basis zu arbeiten oder mit einer weiteren Teilzeitkraft Jobsharing zu machen (z.B. ich kommen nachmittags und an Freitagen ins Büro, wenn die andere Kraft nicht da ist). Auch das fand keinen Anklang, man habe ohnehin "schon zu viele Teilzeitkräfte" und wolle diese eher "reduzieren", das heißt loswerden, wenn diese nicht VZ arbeiten wollen. Unser Unternehmen hat 140 MA und alleine in den letzten 3 Monaten wurden 4 akademische Fachkräfte eingestellt. Das heißt wir haben keine wirtschaftlichen Probleme. Wie soll ich mich verhalten? Die GF will kein weiteres Gespräch mit mir bis das Kind, das im März kommen soll, mindestens 6 Monate alt ist. Bis dahin könne man mir "keine Versprechen machen". Ich habe jetzt Angst, dass man mir einen Job anbietet für den ich weit überqualifiziert bin, darauf wartet, dass ich 1 Woche wieder arbeite und mich dann entläßt. Was soll ich tun? Mit meinen Rechten brauche ich hier nicht winken, da die GF über mehrere RA verfügt, und eine Personalabteilung. Vielen Dank für Ihre Unterstützung, schon im Voraus.

von Uschi34 am 07.12.2015, 11:08



Antwort auf: Wie Verhalte ich mich gegenüber AG, wenn der mir nach der EZ keinen JOb bietet?

Hallo, ich würde zweigleisig fahren. In der EZ würde ich meinen TZ-Antrag stellen u ansonsten nach einer TZ-Tätigkeit woanders schauen. Grds haben Sie aber einen Anspruch - es sei denn, der Ag kann wichtige betriebliche Gründe nennen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.12.2015



Antwort auf: Wie Verhalte ich mich gegenüber AG, wenn der mir nach der EZ keinen JOb bietet?

Mein Tip wäre 3 Jahre EZ einzureichen und in TZ zu arbeiten (ja ich weiß, will der AG nicht)... ACHTUNG: Verdienst wird im ersten Jahr auf das Elterngeld angerechnet. Elternzeit würde ich für die 3 Jahre beantragen, nach einem Jahr (falls Ihr es Euch leisten könnt) mit der Option wieder TZ zu arbeiten. Sollte der AG keine Stelle für Dich haben, hast Du u.U. Anspruch auf Arbeitslosengeld. Ich würde abwarten, bis das Kind da ist... Ich habe schon einige Frauen im persönlichen Umfeld kennengelernt, die sofort nach der Geburt wieder arbeiten wollten und als das Würmlein erst mal da war, froh waren das ändern zu können. Viel Erfolg. LG Peeka

von peekaboo am 07.12.2015, 12:26



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