Hallo Frau Bader, wir haben von August bis November Kinderzuschlag erhalten. Für Dezember mußten wir einen neuen Antrag stellen. Dieser wurde nun abgelehnt, da mein Mann Weihnachtsgeld erhalten hat. In §11 (3) SGB II habe ich gelesen, dass das Weihnachtsgeld als Einkommen gerechnet wird. Soweit klar. Hier steht aber auch, dass das Weihnachtsgeld, wenn es als ganzes für einen Monat angerechnet wird, und dadurch für den einen Monat der Bedarf entfallen würde, das Weihnachtsgeld auf 6 Monate verteilt werden soll. Ich verstehe diesen Satz so, dass es eigentlich einen Vorteil für den Antragsteller ergeben soll. Durch diesen Satz und die Handhabung, sind wir dann aber für diese 6 Monate drüber. (900€ Weihnachtsgeld netto. Wir beziehen auch Wohngeld.) Das Zuflussprinzip und Ermessen spielen hier wohl auch eine Rolle. Bei unbestimmten Rechtsbegriffen wie dem Ermessensspielraum bin ich daher nicht sicher. Ist es in so einem Fall sinnvoller in Widerspruch zu gehen oder für den Folgemonat einfach einen komplett neuen Antrag zu stellen? Die Ablehnung sagt nur "ab Dezember...keinen Anspruch", aber nicht "Ablehnung von Dezember bis Mai". Dankeschön für eine Antwort! Viele Grüße eikcorsie
von eikcorsie am 19.12.2016, 19:19