Guten Tag Frau Bader,
ich kehre am 25.04.2012 wieder in meinen Job zurück nach einem Jahr Elternzeit. Ich bin erst davon ausgegangen das ich Vollzeit wieder arbeiten gehen kann. So war das mit meinem Arbeitgeber auch vereinbart. Jetzt bekomme ich aber nur einen Halbtagskrippenplatz und habe keine andere Betreuungsmöglichkeit. Habe ich ein Recht auf einen Halbtagsplatz?
Oder hätte ich das vor der Geburt meiner Tochter sagen müssen?
Vielen Dank im Voraus
Melanie
Mitglied inaktiv - 06.10.2011, 09:36
Antwort auf:
Widereinstieg nach Elternzeit
Hallo,
wenn es betrieblich moeglich ist u der Betrieb mehr als 15 AN hat, besteht ein Anspruch
Liebe Gruesse
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.10.2011
Antwort auf:
Widereinstieg nach Elternzeit
Das hängt von der Größe des Betriebes ab.
Kannst Du nicht die Randbetreuung durch eine Tagesmutter machen lassen, so dass Du Vollzeit arbeiten gehen könntest?
Meine Tochter geht momentan noch nur zur Tagesmutter, aber ab dem nächsten Sommer wird sie teils in die Kita gehen (4h) und zur Tagesmutter (5,25h), die sie dann auch aus der Kita abholt!
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 06.10.2011, 10:46
Antwort auf:
Widereinstieg nach Elternzeit
das käme für mich nicht in frage. Möchte meine Kleine nicht von A-Z reichen. In dem Betrieb gibt ca. 120 Mitarbeiter.
Mitglied inaktiv - 06.10.2011, 15:06