Wichtig!! Urlaubsansprüche aus Vorjahr

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wichtig!! Urlaubsansprüche aus Vorjahr

Sehr geehrte Frau Bader, ich brauche dringend Ihre Hilfe. Am 15.7.2016 begann mein Mutterschutz und direkt im Anschluss meine Elternzeit, die nun am 30.11.2017 endet. Im Jahr 2016 standen mir 25 Arbeitstage Urlaub zu. Aus dem Jahr 2015 hatte ich noch 4 Tage Resturlaub (die bei uns auf der Arbeit erst im Oktober des Folgejahres verfallen). Beide Urlaubsansprüche, also die 4 Tage aus 2015 und die 25 Tage aus 2016 wollte ich VOR dem Mutterschutz nehmen und hatte einen entsprechenden Antrag gestellt, der auch genehmigt war. Nun kam es so, dass ich zum Ende der SS komplett krankgeschrieben wurde. So habe ich den Urlaub nicht antreten können, da ich krank war. Nun kehre ich ab Dezember wieder zur Arbeit zurück. Mein Arbeitgeber erkennt zwar an, dass mir noch die 25 Urlaubstage aus 2016 zustehen. Er meint aber, dass die 4 Tage aus 2015 verfallen sind. Ich konnte die 4 Tage aus 2015 aber nur deshalb nicht nehmen, weil ich aufgrund der SS krank war. Ich wollte sie ja nehmen, hatte auch einen entsprechenden Antrag gestellt, aber wurde dann krankgeschrieben. Wie ist die Sachlage? Stehen mir die 4 Tage aus 2015 noch zu oder nicht? Könnten Sie eine Rechtsnorm oder ähnliches mitbenennen? Vielen Dank!

von Vivi.1981 am 16.11.2017, 18:32



Antwort auf: Wichtig!! Urlaubsansprüche aus Vorjahr

Hallo, § 17 BEEG regelt das eindeutig: Hat der Arbeitnehmer oder die Arbeitnehmerin den ihm oder ihr zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollständig erhalten, hat der Arbeitgeber den Resturlaub nach der Elternzeit im laufenden oder im nächsten Urlaubsjahr zu gewähren. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.11.2017



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Urlaubsansprüche aus 2007/2008

Sehr geehrte Fr.Bader, ich bin 2008 in Elternzeit gegangen.Bin von da an noch immer in einem Arbeitsverhältnis.Habe dann von Juli 2008-Juli 2009 Elterngeld bekommen und danach bis jetzt Hartz4. Im Juli 2011 würde meine Elternzeit enden.Allerdings kann der alte Arbeitgeber mich anhand von Schichtzeiten nicht weiter beschäftigen. Jetzt soll ein...


Habe ich nach Elternzeit noch Urlaubsansprüche aus 2010?

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich meines Urlaubs. Laut Vertrag habe ich 26 Tage Urlaub pro Jahr. Meine Geschichte: Februar 2010 - Juli 2010: schwanger mit Beschäftigungsverbot Totgeburt über 500g Juli 2010 - November 2010: Mutterschutz November 2010 - Februar 2011: schwanger mit Beschäftigungsverbot Fehlgeburt Februar 2...


Urlaubsansprüche nach Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich meines Urlaubs. Laut Vertrag habe ich 26 Tage Urlaub pro Jahr. Meine Geschichte: Februar 2010 - Juli 2010: schwanger mit Beschäftigungsverbot Totgeburt über 500g Juli 2010 - November 2010: Mutterschutz November 2010 - Februar 2011: schwanger mit Beschäftigungsverbot Fehlgeburt Februar 2...


Verfallen alte Urlaubsansprüche im Beschäftigungsverbot?

Sehr geehrte Frau Bader, hier meine Frage nochmal allgemeiner. Ich hatte im Jahr 2011 noch Resturlaub aus 2010. In 2011 war ich durchgängig krank und anschließend im Beschäftigungsverbot, 2012 habe ich entbunden, daher konnte ich meinen Resturlaub aus 2010 nicht nehmen. Meine Elternzeit endete im Mai 2013. Können alte Urlaubsansprüche (2010) im ...


welche urlaubsansprüche fallen an?

Sehr geehrte Frau Bader, Leider habe ich bisher nichts finden können was mir weiter hilft sonder mivh nur noch mehr verwirrt. Hier folgendes Problem: 2010 War ich Schwanger und wurde ende November von dem Betriebsarzt in das Beschäftigungsverbot geschickt. Der Entbindungstermin war am 23.5.2011. Danach nahm ich die Elternzeit . Dann wurdwe...


Vollzeit-Urlaubsansprüche während Elternzeit "supendiert"

Hallo Frau Bader, nun benötige ich leider erneut Ihre Hilfe. Ich beginne im Mai nach einem Jahr Elternzeit, Teilzeit in der Elternzeit zu arbeiten. Geplant war, meine 18 Tage Resturlaub aus meiner Vollzeittätigkeit gleich im Anschluss an das erste Jahr Elternzeit sprich während meiner Teilzeit (in der Elternzeit) zu nehmen. Nun teilt mir die...


Habe ich im Mutterschutz und Beschätigungsverbot Urlaubsansprüche?

Hallo Frau Bader, Ich bin seit dem 22.10.2013 im Beschäftigungsverbot. Mutterschutz Beginn am 10.05.2014 Mein Sohn kam am 10.06.2014 zur Welt. Meine Elternzeit beträgt 1 Jahr. Wieviel Urlaubstage stehen mir nach der Elternzeit zu? Vielen Dank Janine1510


Urlaubsansprüche befristeter Vertrag

Hallo Frau Bader, ich habe da auch eine Frage. Mein voraussichtlicher ET ist der 26.04.2015 und mein befristeter Vertrag läuft Ende Oktober 2015 aus. Habe insgesamt 30 Tage Urlaub pro Kalenderjahr, Habe eine Kürzungsklausel, sodass ich in diesem Jahr (bis Ende Oktober) 25 Tage Urlaub habe. Eigentlich sollte ich ab dem 03.02.2015 in Urlaub geh...


Urlaubsansprüche vor/nach/während Elternzeit

Hallo Frau Bader, ich bin im Herbst 2013 schwanger geworden, mein Kind ist im Sommer 2014 zur Welt gekommen. Aus 2013 hatte ich Resturlaub von 9 Tagen (Krankheit und betriebliche Gründe, mein Chef hat dies gegengezeichnet), den ich auf das Jahr 2014 übertragen habe. Leider konnte ich auch in 2014 diesen Resturlaub vor dem Mutterschutz nicht mehr...


Urlaubsansprüche aus der Mutterschutzzeit Kind 2 bei zeitgleicher EZ Kind1 ?

Sehr geehrte Frau Bader! Ich werde nach der Elternzeit wieder anfangen zu arbeiten, allerdings in geringerem Umfang wie vor der EZ. Nun muss ich dem AG die Anzahl der Resturlaubstage angeben. Während eine Beschäftigungsverbotes und auch der Mutterschutzzeit soll lt. Gesetz ein Urlaubsanspruch entstehen. Dies ist für´s erste Kind (geb. 2010) klar, ...