Werdender Vater: Kündigung / Aufhebung VOR 8 Wochenfrist - Elternzeit Elterngeld

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Werdender Vater: Kündigung / Aufhebung VOR 8 Wochenfrist - Elternzeit Elterngeld

Hallo, folgende Situation: Voraussichtlicher Entbindungstermin 20.02.2014 -> Kündigungsschutzfrist Betriebsferien ab 23.12.2013 Arbeitgeber drängt und droht mit Kündigung/Aufhebung für den 20.12.13 / 23.12.13 Arbeitgeber droht seit Anfang Dezember 2013 mit Kündigung (3 Monate Kündigungsfrist)- möchte aber auch gerne einen Aufhebungsvertrag schließen (2 Monate Abfindung) - Beendigung Ende März 2014 oder früher nach Absprache. Betriebsbedingte Kündigung durch Umstrukturierung könnte er durch bekommen. Seit Anfang der Schwangerschaft ist bei uns Eltern geplant dass ich als Vater auch die ersten Monate Unterstützung leiste- daher Planung Elternzeit 6 Monate und Elterngeld für ca. 4 Monate für mich zu nehmen. Elternzeit für 6 Monate würde Kranken- und Rentenversicherung für mich noch nach Ende meiner Elterngeldzeit gewährleisten. Frage: Habe ich trotz Abschluss eines Aufhebungsvertrages z.B. am 20.12.13 vor Antrag/Bewilligung der Elternzeit und vor Beginn der 8 Wochenfrist am 26.12.13 mit Ausscheiden zum Ende der Elternzeit zum 20.08.14 überhaupt Anspruch auf Elternzeit? Stichwort: Definition des Arbeitnehmers. Ist man Arbeitnehmer im Sinne des §15 BEEG oder anderer Gesetze trotz bereits unterschriebenem Aufhebungsvertrag am 20.12.13 zum 20.08.2014 oder erfolgter Kündung? Falls notwendig könnte man auch die Elterngeldzeit auf 6 Monate beantragen/ändern, was bei meiner Frau entsprechend die Elterngeldzeit reduziert. Vielen Dank silvio

von silviosilvio am 17.12.2013, 14:54



Antwort auf: Werdender Vater: Kündigung / Aufhebung VOR 8 Wochenfrist - Elternzeit Elterngeld

Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise und fragen Sie allgemeiner Liebe Grüsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.12.2013



Antwort auf: Werdender Vater: Kündigung / Aufhebung VOR 8 Wochenfrist - Elternzeit Elterngeld

Hat man und kann man. Bedenkt dass ihr zusammen 14 Monate Elterngeldanspruch habt. Allerdings könnte es auch danach zu einer Sperre beim ALG kommen. Dies unbedingt vorher mit dem Amt abklären. Ob normale Kündigung annehmen oder Abfindungsvertrag. Nicht unerheblich, da nach Ende Elterngeld die Krankenkasse sonst selbst zu zahlen ist bei Sperre.

von Sternenschnuppe am 17.12.2013, 16:20



Antwort auf: Werdender Vater: Kündigung / Aufhebung VOR 8 Wochenfrist - Elternzeit Elterngeld

Okay, das heisst selbst, wenn schon im Dezember eine Kündigung erfolgt bzw. ein Aufhebungsvertrag abgeschlossen wird, würde noch Elternzeit mit Kranken- und Rentenvesicherung gewährleisten? Das heisst ich würde somit auch ohne Elterngeldbezug bzw. im Vergleich zur Elternzeit anderem Zeitraum Kranken- und Rentenversicherung haben? Zusammen 14 Monate richtig, sollte man bei dieser Konstellation hier etwas spezielles beachten? Könnte man nicht eine Sperre vermeiden, wenn man explizit in den Aufhebungsvertrag reinschreibt, dass ansonsten eine Kündigung erfolgt wäre? Vielen Dank silvio

von silviosilvio am 17.12.2013, 16:43



Antwort auf: Werdender Vater: Kündigung / Aufhebung VOR 8 Wochenfrist - Elternzeit Elterngeld

Wegen der Rente kenne ich mich nicht aus. Krankenkasse ist auf jeden Fall nur beitragsfrei solange Elterngeld bezogen wird. Würdet ihr denn auskommen wenn ihr beide nur Elterngeld habt ? Wegen der Sperre auf jeden Fall vorher mit dem Arbeitsamt reden. Das hängt auch oft am Sachbearbeiter wie er das wertet. Theoretisch kann Dir jetzt aktuell ja nix passieren. Ab Einreichung der Elternzeit hast Du Kündigungsschutz. Dann Elternzeit 6 Monate und vielleicht normalisiert sich der Chef wieder ?

von Sternenschnuppe am 17.12.2013, 17:21



Antwort auf: Werdender Vater: Kündigung / Aufhebung VOR 8 Wochenfrist - Elternzeit Elterngeld

Beide nur Elterngeld würde als Überbrückung reichen. Vorsicht bezüglich Kündigungsschutz! Diesen hätte ich erst ab 28.12.13. Da ich gekündigt werden soll am 20.12. oder 23.12. bin ich nicht innerhalb dieser Kündigungsschutzfrist. Das heisst die Kündigung oder der Aufhebungsvertrag würde vor der 8 Wochenschutzfrist erfolgen. Beim Aufhebungsvertrag würde nur zum Ende der Elternzeit zum 20.08.2014 mit Datum vom 20.12.13 beendet werden. Ansonsten droht die Kündigung mit DreiMonatsFrist ! Vielen Dank. Grüße silvio

von silviosilvio am 17.12.2013, 17:58



Antwort auf: Werdender Vater: Kündigung / Aufhebung VOR 8 Wochenfrist - Elternzeit Elterngeld

Kündigungsschutz könnte trotzdem greifen. Babys kommen selten pünktlich, sprich Du könntest ja eh erst Elternzeit/Elterngeld ab Geburt nehmen. Und das muß eben nicht zwangsläufig auch der ET sein. Wäre nicht das erste Kind was 1-2 Wochen zu früh kommt, und dann kann das mit der 8 Wochen Frist unter Umständen nachträglich passen. Mußte IMO gelten, wobei ich mir da wegen der rechtlichen belange nicht sicher bin, kann Fr. Bader aber bestimmt beantworten. Läßt Du dich kündigen dann läuft das ja eh innerhalb der Elternzeit/Elterngeld aus. Und gäbe keien Speere, zudem müßte es begründet werden udn du könntest Kündigungsschutzklage einrecihen. Hättest ja innerhalb der Elternzeit/Elterngeld-Zeitraumes auch dann Möglichkeit dich damiot zu überbrücken. Viele Kündigungen sind nicht rechtesn - und werden dann oft später mit entsprechenden Vergleich vor Gericht gelöst. Wegen Aufhebung, ich habe es einmal gemacht. Und würde es nie wieder machen. Ausser ich ahbe 100% sicher ann einen anderen job - man ist als Arbeitnehmer eigentlich da immer der gearschte. Muß aber jeder selbst entscheiden. Und drohen kann dein Chef dir ja viel, solange du nichts schriftlich in der hand hast, hast du deutlich die bessere Karten.

Mitglied inaktiv - 17.12.2013, 21:34



Antwort auf: Werdender Vater: Kündigung / Aufhebung VOR 8 Wochenfrist - Elternzeit Elterngeld

Das mit der 8 Wochenfrist wäre natürlich sehr wichtig zu wissen. Hinsichtlich des Lebenslaufs wäre eine Aufhebung sicherlich besser als eine Kündigung. Klagen muss nicht unbedingt sein, da ich mich eigentlich um unser Kind kümmern will und nicht den Kopf voll haben möchte mit Anwalts- und Gerichtsschreiben etc... Vielen Dank. Grüße silvio

von silviosilvio am 18.12.2013, 00:30



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