Wer zahlt das Gehalt im Beschäftigungsverbot nach vorheriger längerer Krankheit?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wer zahlt das Gehalt im Beschäftigungsverbot nach vorheriger längerer Krankheit?

Sehr geehrte Frau Bader, Folgendes beschäftigt mich: ich bin seit August aufgrund einer Depression arbeitsunfähig erkrankt. Nun habe ich festgestellt, dass ich schwanger bin. Eigentlich wollte ich wieder arbeiten, doch bei meinem Job kommt nur ein generelles Beschäftigungsverbot in Frage. Nun zu meiner Frage: kann ich direkt nach Ablauf meines Krankenscheins ins BV gehen? Wer zahlt in diesem Fall mein Gehalt? Muss ich mit Einbußen oder Problemen rechnen? Vielen Dank!

von Sonnenschein2112 am 27.11.2014, 21:57



Antwort auf: Wer zahlt das Gehalt im Beschäftigungsverbot nach vorheriger längerer Krankheit?

Hallo, Ihr Arzt kann die Krankschreibung beenden u Sie können übergangslos in das BV gehen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 01.12.2014



Antwort auf: Wer zahlt das Gehalt im Beschäftigungsverbot nach vorheriger längerer Krankheit?

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von Sonnenschein2112 am 01.12.2014, 10:48



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