Sehr geehrte Frau Bader, Folgendes beschäftigt mich: ich bin seit August aufgrund einer Depression arbeitsunfähig erkrankt. Nun habe ich festgestellt, dass ich schwanger bin. Eigentlich wollte ich wieder arbeiten, doch bei meinem Job kommt nur ein generelles Beschäftigungsverbot in Frage. Nun zu meiner Frage: kann ich direkt nach Ablauf meines Krankenscheins ins BV gehen? Wer zahlt in diesem Fall mein Gehalt? Muss ich mit Einbußen oder Problemen rechnen? Vielen Dank!
von Sonnenschein2112 am 27.11.2014, 21:57