Sehr geehrte Frau Bader, kurz zu meiner Situation: bin im zweiten EZ-Jahr meines ersten Kindes und erwarte im Frühling das zweite (Elternzeit geht bis Sommer). Ich arbeite bereits freiberuflich bei anderen Arbeitgebern und bin am überlegen, ob ich nicht doch eine TZ-Stelle bei einem anderen AG nehme (natürlich unter Vorbehalt der Zustimmung meines jetzigen AGs). Dazu habe ich zwei Fragen: 1. Ich möchte meine EZ frühzeitig beenden, um den Mutterschutzlohn "mitzunehmen". Bezahlt den Zuschuss mein eigentlicher AG, bei dem ich in Elternzeit bin (unbefristet, VZ)? 2. Wie sieh es mit der Elterngeldberechnung des zweiten Kindes aus? Da ich Mischeinkünfte habe, verschiebt sich ja der Bemessungszeitraum auf das Kalenderjahr vor der Geburt. Da habe ich allerdings Elterngeld bezogen und in dem Jahr davor auch. D.h. ich würde auf das Jahr davor fallen, in dem ich noch studiert habe und somit ein sehr geringes Elterngeld bei raus kommen würde. Welche Möglichkeiten habe ich den Zeitraum zu verschieben? Für mich am sinnvollsten wäre ein Verschieben auf die 12 Monate vor der Geburt meiner ersten Tochter. geht das (wenn auf was kann ich mich berufen - evtl. §)? Vielen Dank für Ihre Hilfe und vor allem auch für Ihre tolle Arbeit hier. Viele Grüße E.
von Estefania018 am 24.11.2015, 18:58